Dass die mittelalterliche Dorfumfriedung keinen hinreichenden Schutz bei ernsthaften militärischen Auseinandersetzungen bot, kann man daran erkennen, dass während des ersten Mainzer Schismas Balduin von Trier 1329 den Flörsheimer Kirchhof befestigen ließ, um Mainz von der Warenzufuhr von Frankfurt über den Main abzuschneiden [Grathoff 2002].
Wie aus weiteren Dokumenten dieser Zeit hervorgeht, bestand diese innerdörfliche Befestigungsanlage um die Kirche aus Turm, Vorbefestigung und weiteren Elementen.
Der Kaiser hatte den umliegenden Reichsstädten Frankfurt, Gelnhausen, Friedberg und Wetzlar mehrfach befohlen, die Burg Flörsheim zu zerstören, was Balduin aber zu verhindern wusste. Erst nach dem Tod Balduins 1354 versprach Erzbischof Gerlach von Nassau der Stadt Mainz, die Burg Flörsheim zu schleifen. Wahrscheinlich ist das geschehen, denn sie wird danach nicht mehr erwähnt [Grathoff 2002].
1451 ist in einem Erbpachtvertrag von dem alden graben (Teil der alten Dorfumfriedung) die Rede, siehe hier. Die Bezeichnung “alter Graben” impliziert, dass es auch einen neuen Graben gab, und zu dieser Zeit bereits der Bau einer neuen Dorfbefestigung im Gange war, die Arbeiten zu der steinernen Ortsbefestigung also bereits 1451 begonnen hatten. Zum Graben siehe weiter unten auf dieser Seite.
Den ersten direkten Hinweis auf den Baustand der steinerne Ortsbefestigung liefert ein Eintrag in den Protokollen des Domkapitels von 1484:
“Das Kap. schafft die den Flörsheimern auf ihre Weine gelegte uffsatzung oder zolgelt von 6 alb ab, so dass sie künftig nur die Zollsätze wie ihre Nachbarn zu zahlen haben; dafür sollen sie die Mauern am Main herauf bauen und die Pforten in Bau und Besserung halten”, 19. Mai 1484 [Protokolle Domkapitel].
Torbauten (Pforten) waren also 1484 bereits im Bau oder fertiggestellt (besserung bedeutet Instanthaltung); mit dem Bau der mainseitigen Mauer sollte begonnen oder fortgefahren werden. Offenbar wurden zuerst die Torbauten in Stein ausgeführt und dann die Mauer und die Türme.
1547 schrieb das Flörsheimer Gericht an das Domkapitel (HHStAW 105/501), Flörsheim sei von alters her mit Zäunen und anderem Holzwerk umgeben gewesen, weil aber das Holz weit entlegen und schwer zu bekommen sei, habe man mit Einverständnis des Domkapitels vor Jahren beschlossen, den Ort mit einer Mauer zu umfrieden. Da dies auch dem Domkapitel zugute käme, bitten sie um eine Beisteuer.
Das Gericht weist in dem eben zitierten Schreiben auch darauf hin, dass das notwendige Holz nur schwer zu beschaffen sei. Flörsheim besaß Nutzungsrechte am Fünfdorfmarkwald auf der anderen Mainseite. Aber Zugang und Nutzung des Flörsheimer Waldes wurden sehr oft durch die Rüsselsheimer behindert.
Nur ein Beispiel: 5. März 1517, Der Keller in Rüsselsheim hat die Wälder, über die Streit mit den Bewohnern von Flörsheim ist, befestigen lassen, so dass niemand aus Flörsheim sie betreten kann. Die im Wald errichteten Befestigungen soll Ehrenberg durch Einwohner von Flörsheim zerstören lassen [Protokolle Domkapitel] .
In dem obigen Schreiben von 1547 an das Domkapitel wird auch ausgeführt, dass die Arbeiten immer wieder liegen geblieben sind, weil durch Überfälle von Kriegs- und anderem Volk, namentlich der Rüsselsheimer, viel Schaden an Frucht, Wein und Vieh enstanden sei. Siehe dazu auch Flörsheimer Wald.
Neben Holzmangel führte wohl auch die Einsicht, dass die alte Befestigung den verteidigungstechnischen Anforderungen um 1450 nicht mehr gerecht wurde, zum Bau der steinernen Ortsbefestigung. Die Entscheidung zum Bau einer steinernen Ortsbefestigung wurde sicher dadurch erleichtert, dass Steine in Flörsheim keine Mangelware waren, anders als Holz, siehe hier.
Darüber hinaus dürfte der permanente Streit des Domkapitels mit der Herrschaft Eppstein (Linie Eppstein-Königstein) um die Leibbede in Flörsheim lebender Eppsteinischer Eigenleute, der ab 1466 eskalierte und mit Gewaltandrohung seitens der Eppsteiner verbunden war (siehe hier), mit ein Grund für einen besseren Schutz des Dorfes gewesen sein (die Gemarkung Flörsheim grenzte an Eppsteiner Gebiet).
Die Flörsheimer Ortsbefestigung bestand aus Mauern, drei Türmen (Niederturm, Margarethaturm, Oberturm) und drei Torbauten, den großen Pforten (Unterpforte, große Mainpforte, Oberpforte), siehe Plan A.
Das Fortschreiten der Bauarbeiten lässt sich grob anhand der Ersterwähnung von Pforten und Türmen verfolgen: 1488 nydderporte, 1488 meynporte, 1513 oberpfortte, 1523 genspfortte, 1529 oberthorm (GB 1447- 1613 G/N). 1516 wird ein wachthus uff dem graben erwähnt. Ein Wachhaus zwischen Unter- und Oberpforte macht keinen Sinn, wenn zu diesem Zeitpunkt der Margarethaturm schon existiert hätte. Dies legt die Vermutung nahe, dass dieses Wachhaus noch aus der früheren Schutzanlage stammt, und der Margarethaturm erst nach 1516 fertiggestellt wurde.
Im Dezember 1547 nahmen die beiden Flörsheimer Schöffen Althen Berll und Peter Duchman in Hochheim einen Zuschuß des Domkapitels in Höhe von 80 fl in Empfang, verbunden mit der Verpflichtung, die Ortsmauer bei der Oberpforte im nächsten Sommer fertig gestellt zu haben, siehe hier. Wenn dies den letzten Bauabschnitt darstellte, was plausibel ist, da offenbar der Bau von Westen nach Osten fortschritt, war die Ortsbefestigung 1548 fertiggestellt.
Mit den bekannten Abmessungen von Mauer, Pforten und Türmen kann man die verbaute Menge an Kalkbruchsteinen zu 9000 m³ abschätzen.
Die lange Bauzeit von fast 100 Jahren findet ihre Erklärung in den finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde, die im Wesentlichen für die gesamten Baukosten aufkommen musste. Bedenkt man, dass die Gesamteinnahmen der Gemeinde pro Jahr wesentlich niedriger waren als die Baukosten für einen einzigen Turm – die Baukosten für einen Turm oder eine große Pforte betrugen mehrere hundert Gulden – versteht man die lange Bauzeit und die mit diesem Vorhaben verbundenen Belastungen der Gemeinde. Bauzeiten von 100 Jahren oder mehr für Ortsbefestigungen waren nichts Ungewöhnliches [Biller 2016].
Die Bedeutung der Flörsheimer Ortsbefestigung lag darin, dass sie in der Regel Schutz vor Fußtruppen und Kavallerie in geringer Zahl bot. Einem Beschuss mit Kanonen hätte die Ortsmauer nicht lange standgehalten - ein solcher Beschuss hat allerdings nie stattgefunden.
Im 30-jährigen Krieg standen im November 1631 schwedische Truppenteile vor Flörsheim. Ohne Aussicht auf Gegenwehr öffneten die Flörsheimer (wie auch die Hochheimer) die Tore. Flörsheim war ab da bis 1636 schwedisch besetzt .
1636 waren die Flörsheimer zusammen mit einigen kaiserlichen Soldaten in der Lage, durch Musketenfeuer ein “Regiment Reiter” zu vertreiben, nachdem vorher Lunten und Schießpulver an die Einwohner verteilt worden war, siehe Bürgermeisterrechnungen.
Während all der Jahre dieses Krieges bot die Ortsbefestigung Schutz vor marodierenden Landsknechtshaufen. Allerdings waren einige Eindringversuche regulärer Truppen erfolgreich. Der bevorzugte Angriffspunkt der Ortsbefestigung war die Unterpforte, die während des Krieges dreimal aufgebrochen wurde mit anschließender Plünderung des Dorfes, siehe 30-jähriger Krieg.
Die großen Pforten, die abends geschlossen wurden, ermöglichten auch in Friedenszeiten die Kontrolle von Personen- und Warenverkehr und trugen so zur Sicherheit der Einwohnerschaft bei.
Nach dem Krieg lässt sich eine Zuwanderungswelle neuer Einwohner feststellen, die die spätere Bevölkerungsentwicklung in Flörsheim maßgeblich geprägt hat. Flörsheim war als relativ sicherer Ort für Zuwanderer attraktiv - auch wegen der Ortsbefestigung.
Wie schon beim Dorfgrundriss gibt es auch für die Ortsbefestigung als Ganzes keine Zeichnungen oder Abbildungen aus dem 17. Jhdt. oder davor. Mauern, Pforten und Türme mussten zwar fortwährend ausgebessert und repariert werden, das Erscheinungsbild der Ortsbefestigung hat sich aber dadurch in den 250 Jahren ihres Bestehens nicht grundsätzlich verändert. Deshalb können neben den erhaltenen Resten auch Darstellungen aus der Zeit nach 1700 wertvolle Eindrücke und wichtige Hinweise geben, insbesondere Bild I und Bild II.
In der Darstellung der Kirche ist in beiden Bildern der 1706 gebaute Kirchturm und das 1666 fertiggestellte, alte Kirchenschiff zu sehen. Das heutige, 1766 gebaute Kirchenschiff hat einen Dachreiter und turmseitig eine andere Form; der Dachfirst ragt in der Höhe deutlich über den gemauerten Teil des Turms hinaus. Beide Bilder müssen also nach 1706 und vor 1766 entstanden sein. Die Darstellung der Szene ist in beiden Bildern äußerst präzise – in Ausschnittsvergrößerungen lässt sich eine erstaunliche Vielzahl von Details erkennen – darüberhinaus auch wirklichkeitsgetreu, wie ein Vergleich mit der Rekonstruktion z.B. bezüglich Anzahl und Lage der fünf Mainpforten ergibt .
Die Mauer
Die Mauer war aus örtlichen Kalkbruchsteinen gemauert, etwa 1.500 m lang und am Fußpunkt 0,9 m (3 Fuß) dick. Sie war ursprünglich etwa 4,5 m hoch.
Die Mauer war verteidigbar, wie die Ereignisse in Flörsheim 1636 im 30-jährigen Krieg zeigen. Sie hat vermutlich einen Wehrgang gehabt. Dafür sprechen die Mauerschrägen, die von den Torbauten zur Mauer führten, siehe hier. Als 1792 K.K.-Truppen in Flörsheim standen, wurden schießlöcher in die Mauer an der Unterpforte gebrochen (sie wurden 1794 wieder zugemauert). Die Tatsache, dass selbst in dem am meisten gefährdeten Bereich der Ortsmauer keine Schießscharten in Mannshöhe existierten, deuten klar auf einen ursprünglich vorhandenen Wehrgang hin.
Da eine weniger als ein Meter dicke Mauer keinen Wehrgang auf der Mauer zulässt, wäre eine hölzerne Konstruktion als Wehrgang denkbar, die innen an der Mauer unter der Mauerkrone befestigt war. Für die dazu notwendigen Mauervertiefungen zur Aufnahme der Stützbalken gibt es allerdings keine Hinweise. Wahrscheinlicher ist, dass es sich um einen aufgeständerten Wehrgang handelte, also einen hölzernen Wehrgang, der durch eine Balkenkonstruktion gestützt wurde, die hinter der Mauer stand, und der Wehrgang über die Türme, Torbauten und durch Leitern oder hölzerne Treppen erreichbar war, etwa wie in der Abb. rechts dargestellt.
Ob der Wehrgang wie in dieser Abbildung überdacht war, wissen wir nicht, ist aber denkbar. Eine Überdachung wäre für die Verteidiger sehr nützlich gewesen, da die damaligen Luntenmusketen im Regen nicht zu gebrauchen waren. Für Zinnen gibt es keine Hinweise. Zu Wehrgängen siehe auch [Biller 2016].
Zwischen Unter- und Oberpforte (heutige Grabenstraße) gab es dorfseitig eine etwa 3 m breite Mauergasse, angedeutet in Plan A, die noch bis zum Abriss der Mauer in diesem Bereich 1884 bestand und nie bebaut wurde. In dieser Gasse stand das vermutete Balkengerüst zur Stützung des Wehrganges.
Am Untergraben zwischen Unterpforte und Niederturm verlief eine reguläre breite Gemeindegasse.
Entlang der Mainseite gab es keine durchgehende Mauergasse; einige Häuser waren uff die mauer gebaut, man hat das Dach uff die mauer fallen lasse, was bedeutet, dass es hier höchstens abschnittsweise einen Wehrgang gegeben haben konnte. Die Mainseite des Dorfes war allerdings auch weniger durch Angriffe gefährdet.
Am Obergraben zwischen Oberpforte und Oberturm gab es dorfseitig hinter der Mauer genügend Platz, da hier die Gärten der Hofreiten entlang der Obermainstraße lagen. Für die engste Stelle nordöstlich der Bring´schen Hofreite (Nr. 100, Plan A) bestand das Gericht 1589 auf einem Abstand von 6 Schuh (1,8 m) zwischen seinem Haus und der Mauer, damit die manschafft uffkommen kann (GB 1447-1613 VN).
Im Lauck´schen Plan B von 1917 (Ausschnitt rechts) sind nordöstlich vom Oberturm zwei halbrunde Mauervorsprünge und ein im Grundriss rundes Gebilde eingezeichnet. Lauck schreibt dazu „Die Ortsmauer ist ab und zu mit Ausbuchtungen versehen; wahrscheinlich für Verteidigungszwecke, evtl. auch zum Schutz bei Eisgängen und Hochwasser“.
Die Karte “Umgebung von Mainz” von 1850 (Ausschnitt rechts) zeigt an der Ostseite der Ortsbefestigung klar drei halbrunde Mauervorsprünge.
Im Katasterplan von 1901 ist der oberste Mauervorsprung noch eine halbrunde Mauer (Ausschnitt rechts). Neuere Ergebnisse belegen, dass Dr. Hugo Nördlinger zwischen 1901 und 1917 den nördlichsten halbrunden Mauervorsprung zu einem Rondell als Aussichtstürmchen in seinem Garten ausbauen ließ, siehe hier.
Denkt man an Verteidigungszwecke, könnten auf den ersten Blick diese Mauerausbuchtungen sog. Streifwehre gewesen sein, also Mauervorsprünge mit Schießscharten, um das Vorfeld dieses Mauerbereiches flankierend zu beschießen. Allerdings machen drei Streifwehre im Abstand von 30 m in einem durch Angriffe am wenigsten gefährdeten Bereich der Mauer und als einzige in der gesamten Ortsmauer militärtechnisch keinerlei Sinn. Der Bau dieser Mauerausbuchtungen war offenbar nicht verteidigungstechnisch motivert.
Auf der anderen Seite war genau dieser Mauerbereich stark gefährdet - und zwar durch Eisgang. Bei Hochwasser stand das Wasser des Mains nicht selten bis zur nördlichen Mauerausbuchtung, siehe hier. Bei dem im späten Frühjahr einsetzende Eisgang wurde das Eis der Strömung des Mains folgend von Osten gegen die Mauer gedrückt und gefährdete die Standfestigkeit der Mauer in diesem Bereich. Die drei halbrunden Mauervorsprünge stabilisierten die Mauer (Effekt einer Sicke) und verhinderten eine Beschädigung der Mauer durch Eisgang, zumindest in den meisten Jahren.
In einem Beitrag der Zeitschrift “Denkmalpflege&Kulturgeschichte” 3-2020 schreibt [Reck 2020], der die obere Mauerausbuchtung als Streifwehr interpretiert (von den beiden unteren Mauerausbuchtungen hat er offenbar keine Kenntnis):
“... während die hier gewählte Positionierung, bei der die vollständige Kreisform des Grundrisses die Ortsmauer nur tangiert, eher selten vorkommt. Da auch die Schießscharten die Mauer nicht wirklich effektiv flankieren, wirkt die ganze Anlage etwas unbeholfen. Unklar ist schließlich auch der Anlass, gerade hier die wahrscheinlich einzige Streifwehr der ganzen Flörsheimer Umwehrung anzuordnen”.
Die von ihm selbst genannten Ungereimtheiten veranlassen den Autor nicht, seine Interpretation als Streifwehr in Frage zu stellen. Es kommt auch nicht der Verdacht auf, dass kein vernünftiger Mensch ein kreisrundes Mauergebilde tangential zur Ortsmauer mit “Schießscharten” in Bodennähe!, die die Mauer nicht flankieren, und wovon eine zum Dorf zeigt, an dieser Stelle zu Verteidigungszwecken bauen würde - auch nicht unbeholfen. Bilder der “Schießscharten” hier.
So etwas kann passieren, wenn man die Arbeiten, die vorher zur Flörsheimer Ortsbefestigung veröffentlicht wurden, nicht kennt oder ignoriert.
Zusätzlich zu diesen Mauerstabilisierungen gab es noch eine Stein/Holzkonstruktion als vorgelagerten Schutzwall, die Obereisbrech, die bis in den Main reichte. Sie ist in den Karten von 1794, 1850, im Plan B und in Bild I zu sehen. Das östlich vorgelagerte Wäldchen diente vermutlich dem gleichen Zweck.
Zu Wasserbau und den Eisbrechen siehe hier.
Zur Interpretation der oberen Mauerausbuchtung als “vierter Turm” siehe weiter unten auf dieser Seite.
Von 1768 bis 1799 sind die Bürgermeisterrechnungen erhalten, worin die jährlichen Ausgaben für Baumaßnahmen (Baukosten) aufgeführt sind. Die Ortsmauer betreffend waren diese:
- 1788 wurde ein eingefallenes Stück Grabenmauer (zwischen Unter- und Oberpforte) erneuert. Es wurden 24 Ruten (Steinruten) Bruchsteine (187 m³) und 146 Bütten Kalk benötigt. Der Maurerbetrieb Lorenz Cluin erhielt die Bezahlung für 16 Ruten (Mauerruten) verfertigte Mauer, also etwa 200 m² Mauerfläche. Geht man davon aus, dass die Mauer vom Fundament aus in der alten Höhe neu errichtet wurde, war die Mauer auf einer Länge von 45 m eingebrochen. die Gesamtkosten betrugen 245 fl.
- 1789 wurden 130 m² der Mainmauer ausgebessert und neu verputzt (beworfen) !
- 1799 war die Ortsmauer am Obergraben bei schwerem Eis eingedrückt worden (die Obereisbrech war zerstört, siehe hier). Die eingerissene Mauer wurde bis auf das Fundament abgetragen und mit 63 Ruten Bruchsteinen (490 m³) und 294 Bütten Kalk in einer Länge von etwa 90 m wieder aufgebaut einschließlich der drei halbrunden Mauerverstärkungen, wie die Karte von 1850 rechts zeigt. Die Gesamtkosten betrugen etwa 800 fl.
Im genannten Zeitraum gab es keine Reparaturkosten für den hölzernen Wehrgang. Man kann davon ausgehen, das dieser spätestens in der zweiten Hälfte des 18. Jhdts. nicht mehr existierte.
Zu erhaltenen Resten der Mauer, deren genauem Verlauf und neuen Erkenntnissen siehe hier
Der Graben
In den Gerichtsbüchern wird die Mauer nur selten als solche bezeichnet. Die häufigste Bezeichnung für die Mauerbereiche der Ortsbefestigung vom 15. bis zum 18. Jhdt. ist “Graben”, was die ursprüngliche Bedeutung der vor der Mauer liegenden Teile der Ortsbefestigung unterstreicht. Unterschieden wurde zwischen Obergraben (Osten), Graben (Nordwesten) und Untergraben (Westen). Auch nach dem Bau der Mauer werden in Lagebeschreibungen von Hofreiten, die direkt hinter der Mauer liegen, Bezeichnungen wie liget am graben oder zeucht uff den graben verwendet. Die um 1880 gebaute Straße entlang der Mauer ist die “Grabenstraße”.
Die Bezeichnungen “Mauer” und “Graben” werden weitgehend synonym benutzt, nicht nur die Ortsmauer betreffend. So ist 1516 und 1568 von Hofreiten die Rede, die am Kirchgraben liegen. Da es um Kirche und Kirchhof mit Sicherheit keinen Graben gab, kann hier nur die Kirchhofmauer gemeint sein.
Ab 1451 ist in Erbpachtverträgen und in GB 1447-1613 G/N von dem alden graben die Rede. Dieser war Bestandteil der mittelalterlichen Dorfumfriedung, die bereits 1300 nachweisbar ist. Später werden die Begriffe “alter Graben” und “Graben” gleichzeitig benutzt, wobei “alter Graben” zu einer Flurbezeichnung wurde. Vermutlich wurde der alte Graben verfüllt, als die Arbeiten an der neuen Befestigung sich dem Ende näherten. Dafür sprechen auch Weingärten und Gärten, die uff dem alden graben liegen (1520, 1526).
Genau wie die mittelalterliche Dorfumfriedung, eine Wall/Graben/Zaun-Anlage, hatte auch die steinerne Ortsbefestigung ursprünglich einen Graben, der direkt vor der Mauer verlief, und einen vorgelagerten Erdwall.
Unmittelbar vor der Unterpforte gab es 1656 den “Breiten Steg”, der den Graben überbrückte. Allerdings ist zu dieser Zeit bereits kein Steg oder eine Brücke vor dem Obertor mehr nachweisbar. An der mainseitigen Mauer war kein Graben.
Bereits nach dem 30-jährigen Krieg hatte der Graben offenbar seine Bedeutung als Teil der Ortsbefestigung verloren, er wuchs mit Büschen und Bäumen zu, deren Nutzung der Gemeinde vorbehalten war. 1668 weist das Rügenregister eine Strafe von 5 alb aus für den, der im graben holtzet, siehe hier.
Danach wurde der Wall abgetragen und der Graben sukzessive verfüllt, um Land für Gärten zu gewinnen. Das Recht, einen Grabenabschnitt zu verfüllen und zu nutzen, grabelicke zu zumache, vergab das Gericht. Wenn jemand eigenmächtig versuchte, einen Teil des Grabens zu verfüllen, standen grabe lücken ruchen (Bußgelder) an, 4 alb 4 h (1682).
Das gewonnene Land war Gemeindeeigentum und wurde vom Flörsheimer Gericht an Einwohner gegen Bestandsgelder verpachtet (der Flörsheimer Oberschultheiß hatte bereits 1725 das Recht, im graben zu grasen). In den von 1768 bis 1799 erhaltenen Bürgermeisterrechnungen sind die Beständer von untergraben, graben hinterm flecken und obergraben und die Bestandsgelder aufgeführt. Das Bestandsgeld (Pacht) für einen Morgen betrug 15 fl für 12 Jahre (1774).
Die Fläche vom graben hinterm flecken ist mit 10 Morgen angegeben, was zeigt, dass unter dieser Flurbezeichnung neben der ehemaligen Wall-/Grabenfläche auch das Land bis zum unteren, außerhalb und parallel zur Mauer verlaufenden Umgehungsweg (heutige Eisenbahnstraße) einbezogen wurde, der in den Karte von 1850 eingetragen ist, Ausschnitt rechts. Die Fläche zwischen der Grabenmauer und diesem Weg betrug ziemlich genau 10 Morgen. In der Karte von 1794 ist nur der obere Umgehungsweg eingezeichnet.
Bei einer angenommenen Breite von Wall und Graben von 10 m betrug die von Wall und Graben allein eingenommene Fläche entlang des Grabens nur 2 Morgen (500 m x 10 m = 5.000 m²).
1774/75 ließ das Gericht 96 Apfelbäume in den Graben setzen, was in der Karte von 1794 dargestellt ist (Ausschnitt rechts).
Die Ausführungen zum Graben wurden auf Anregung von [Wolf 2021] aufgenommen.
Die Torbauten (Pforten)
Wesentlicher Bestandteil der Ortsbefestigung waren die drei großen Pforten, die Hauptortstore mit ihren Torbauten, die Unter(Nieder)pforte im Westen, die Oberpforte im Nordosten und die große Mainpforte zum Main hin. Außer der auf der Hand liegenden Funktion, in unruhigen aber auch in ruhigen Zeiten ungebetenen Gästen den Zugang zum Ort zu verwehren, dienten sie bei Bedarf der Kontrolle des gesamten Personen- und Warenverkehrs. Nur die großen Pforten erlaubten die Durchfahrt größerer Wagen Alle anderen kleineren Pforten, alle auf der Mainseite, waren nur für Personen oder etwa Schubkarren passierbar.
Alle großen Pforten weisen die gleichen Konstruktionsmerkmale auf. Es waren massive Steinbauten aus Kalkbruchsteinen mit steilen Schieferdächern und einer Gesamthöhe bis zum Dachfirst von 11-12 m. Sie hatten, anders als in [Kleipa 1978] konstatiert, keine Fachwerkoberbauten. Die Pförtnerstuben im oberen Bereich waren beheizbar, wie die Schornsteine zeigen. Die Durchfahrtshöhe betrug ca. 3,5 m, hier musste ein vollbeladener Heuwagen durchpassen
In den Darstellungen von großer Mainpforte und Oberpforte rechts sind schräge Mauerbereiche zwischen dem Obergeschoss der Pforten und der anschließenden Mauer erkennbar. Ihre Aufgabe war es offensichtlich, den über der Mauer liegenden Ausgang vom Torbau zum Wehrgang zu schützen (der Boden der Obergeschosse der Torbauten lag höher als die Mauerkrone).
Dass die großen Pforten Schieferdächer hatten, wissen wir aus folgendem Gerichtsbucheintrag:
Auf Heut dato den 11ten April Anno 1668 hat Ein Ehrsames Gericht im nahmen der gemeind flersheim mit Maister Eberhart farmbach Leyendecker (Schieferdecker) Zu maintz Ein Jahrbestallungh wegen der gemeine bau Jährlich Zu besteygen Undt Zu bessere. welche seindt die Kirch, die ober Undt Underpfortt sambt der main pfortte. Undt den nitterThurm mit inbehalte neben dem Heilig Haus, darVor soll Ein löblich gemein gemeltem maister Eberhart Jährlich Zu lohn geben, ahn gelt fünff Guldten, soll stehet fest Undt ohnVerbrichlich gehalten werden. Ut Supra (GB 1665-1673 V/N/S)
Die Große Mainpforte rechts ist ein vergrößerter und veränderter Ausschnitt des Panoramagemäldes. Gegenüber dem Original mit rotem Ziegeldach wurde, um eine realisterische Vorstellung für 1656 zu gewinnen, per Computergrafik ein Schieferdach montiert und die angrenzende östliche Ortsmauer auf 4,5 m erhöht.
Die Unterpforte mit den etwas eigenwilligen Proportionen ist ein Ausschnitt einer Zeichnung aus dem (verschollenen) Flurbuch von Wigand Hochheimer 1740 [Schüler 1916].
Die Oberpforte ist die Darstellung in einem nichtsignierten Gemälde von 1787 (vermutl. Christian Georg Schütz II). Das Original befindet sich im Historischen Museum Frankfurt.
Unabhängig von den darstellerischen Unterschieden dürften die großen Pforten im Wesentlichen gleich ausgesehen haben. Es waren wehrhafte, imposante Steinbauten, die nichts mit den kleinen Fachwerkhäuschen zu tun haben, die man in romantisierenden Darstellungen finden kann.
Auf der Mainseite gab es neben der großen Mainpforte vier kleine Pforten, siehe (Plan A), die nur für Personen und Schubkarren passierbar waren. Von West nach Ost :
– das kleine Mainpförtlein, ca. 50 m vom Niederturm entfernt, in [Kleipa 1978] mit der Gänspforte verwechselt
– die untere Mainpforte bey Gerhards Haus, Grundstück Nr. 16 (Strohpförtchen)
– das Mainpförtlein am südlichen Ende der Schmiedgasse
– die kleine Mainpforte westlich vom Oberturm (Gänspforte, Ankerpforte)
Aus den Bürgermeisterrechnungen von 1633-1640 kennen wir die Löhne (belohnung) der Pförtner, sie betrugen 3 fl für die Pförtner der Ober- und Niederpforte und jeweils 1 fl 15 alb für den Pförtner der großen und der kleinen Mainpforte. Dabei fällt in der Formulierung auf, dass die Bezahlung für das auf- und zuschließen der Pforten erfolgte. Offenbar hielten sich die Pförtner nicht den ganzen Tag in den Pförtnerstuben auf, sondern hatten ihre wesentliche Aufgabe im morgenlichen Auf- und abendlichen Zuschließen der Pforten.
Für 1639 sind die Namen der Pförtner überliefert, es sind Philipp Breckheimer (99) (große Mainpforte), Heinrich Kester (97) (kleine Mainpforte), Caspar Theis (38) (Unterpforte) und Hans Kern (23) (Oberpforte), Flörsheimer Einwohner, deren Hofreiten in der Nähe der jeweiligen Pforten lagen. Die Zahlen hinter den Namen sind die Nummern ihrer Hofreiten in Plan A.
Bis auf Heinrich Kester (Schiffer) hatten die Pförtner erheblichen Grundbesitz und hätten einen ganztägigen „Pförtnerjob“ gar nicht wahrnehmen können. Dies stützt die Vermutung, dass das Amt des Pförtners kein „full time job“ war, und die Pförtnerstuben zumindest in Nichtkrisenzeiten oft nicht besetzt waren, anders als in [Großmann 1953] dargestellt.
Aus den erhaltenen Bürgermeisterrechnungen von 1768 bis 1799 kennen wir die Reparaturmaßnahmen an den Pforten in diesem Zeitraum:
Im gesamten Zeitraum wurde das Mauerwerk ausgebessert, die Tore der großen Pforten und die Türen der Mainpförtchen wurden regelmäßig repariert oder ersetzt ebenso deren Schlösser. Die Fenster der großen Pforten und deren Öfen wurden öfters ausgebessert..
In dem strengen Winter 1794 verbrannten preußische Soldaten (1. Revolutionskrieg), die Wachposten an den Pforten hatten (an der Oberpforte eine Kanonenwache), alles Holz der Unterpforte. Die stiegen und pritschen wurden noch im gleichen Jahr von Schreinern erneuert. 1794 erhielten Unter- und Oberpforte neue Fenster, und 1797 wurden die Dächer aller großen Pforten mit 166 Dachziegeln ausgebessert. 1799 fanden größere Reparaturen an der großen Mainpforte statt.
Entlohnte Pförtner gab es zu dieser Zeit nicht mehr.
Die obersten Stockwerke der großen Pforten wurden als Wohnräume und Speicher genutzt, allerdings gab es in dieser Zeit hiervon keine Miet- oder Pachteinnehmen. Sie standen dem Gericht offenbar für besondere Zwecke zur Verfügung, wie auch ein Ereignis von 1743 zeigt, das von Pfarrer Lamberti in KB II aufgeschrieben wurde:
Am 16. Dezember wurde das zweijährige Kind Rosina beerdigt, dessen Eltern, Friedrich Kramer, ein Flüchtling, und seine Frau, schwer erkrankt einige Tage in der alten Kammer auf der Oberpforte niederlagen. Da sie Calvinisten waren, konnte ich ihnen keinen Beistand leisten. Am 11. Dezember brach in der Nacht ein Feuer aus, der Mann, der durch den Rauch vergiftet wurde, konnte zu den Militärärzten der Hannoveraner gebracht werden. Die schwer erkrankte Frau, die im Speicher unter der Kammer lag, wurde von Nachbarn herausgeschafft. Der Vater hatte in seinem Zustand das Kind nicht mehr retten können.
Die Türme
Aus den Originalquellen lassen sich drei Türme rekonstruieren, der Niederturm, der Oberturm und der Margarethaturm (Plan A). Vom erhaltenen unteren Teil des Oberturms, dem heutigen Mainturm, kennen wir dessen Durchmesser zu 7 m, die Mauerdicke zu 1,4 m und die Höhe des heutigen gemauerten Bereichs zu 8 m. Der Durchmesser des Niederturms dürfte vergleichbar gewesen sein, 1890 stand noch ein 1,5 m hoher Stumpf, Wanddicke 1,5 m. Der Margarethaturm wird als „der stärkste“ der Türme geschildert [Schneider 1951]. Dessen 6 m tiefes Fundament wurde 1892 ausgebrochen. Leider wurde es nicht vermessen.
Die drei Türme hatten analog den großen Pforten, keine Fachwerkoberbauten; diese hätten wie die Dachstühle auch sicher öfters repariert werden müssen, wofür es keinerlei Hinweise gibt. Für den Niederturm ist ein Schieferdach belegt (siehe obiger Gerichtsbucheintrag). Geht man von der plausiblen Annahme aus, dass die drei Türme im Wesentlichen gleich konstruiert waren, kann man auch für den Oberturm und den Margarethaturm ein Schieferdach annehmen. Wahrscheinlich waren es Runddächer im Aussehen vergleichbar den Türmen der Kasteler Landwehr (siehe hier), die ebenfalls um 1500 enstanden (diese allerdings mit gemauerten Dächern).
Was die ursprüngliche Turmhöhe betrifft, kann man sich auch an der Ausschnittsvergrößerung des Niederturms rechts orientieren. Da der obere gemauerte Teil des Niederturms sicher nicht als Steinbruch benutzt wurde – das hätte man an der Ortsmauer einfacher haben können – und eine 1,5 m dicke Turmmauer durch Witterungseinflüsse auch in Jahrzehnten kaum degradiert, dürfte diese Darstellung in etwa die ursprünglichen Proportionen des Niederturms zeigen (abgesehen vom Dach). Unter diesen Annahmen betrug die ursprüngliche Höhe bis zur Dachunterkante etwa 9 m. Auch die relativen Höhen von Niederturm und angrenzender Mauer in Bild I lassen diese Schluss zu.
Der Eingang zum Obergeschoss der Türme war dorfseitig über hölzerne Treppen erreichbar. Ob die Türme beiderseits Türöffnungen zum darunterliegenden Wehrgang hatten ist nicht bekannt.
Der einzig erhaltene Turm, der heutige Mainturm, wurde im Lauf der Jahrhunderte stark umgebaut und verändert, und das Obergeschoss diente zeitweise als Wohnung, so dass Rückschlüsse auf den ursprünglichen Bauzustand schwer möglich sind. In dem Gemälde von etwa 1900 (rechts) ist allerdings klar ein schräger Mauerbereich vom Obergeschoss zur ehemaligen Mauer erkennbar, analog zu den Mauerschrägen der Torbauten, was für Türöffnungen in den Türmen spricht.
Im 3d-Modell wurden solche Türöffnungen angenommen (Mauerschrägen sind nicht dargestellt), es ist aber auch denkbar, dass der hölzerne Wehrgang dorfseitig außen um den Turm herumgeführt wurde, den Eingang zum Turm mit einschließend. Dafür gibt es Beispiele in Hessen [Biller 2016].
In Bild I und Bild II sind keine Dächer der Türme mehr vorhanden. Beide Darstellungen müssen zwischen 1706 und 1766 entstanden sein. Aufgrund des erkennbar besseren Erhaltungszustandes der Mainmauer in Bild I ist dieses wahrscheinlich vor 1766 entstanden. Man kann also davon ausgehen, dass die Dächer der Türme bereits in der ersten Hälfte des 18. Jhdts. nicht mehr existierten. In den Bürgermeisterrechnungen ab 1768 finden sich keine Reparaturkosten für die Dächer der Türme.
Der ”vierte Turm”
Auf dem Gelände des ehemaligen Anwesens Theis (heute Dirk Budde) steht ein turmartiges Bauwerk (rechts), das in [Kleipa 1978] und von einigen Lokalhistorikern als vierter Wehrturm bezeichnet wurde. Der nicht efeubewachsene obere Teil im linken Bild wurde in neuerer Zeit aufgesetzt und 2016 entfernt.
Der untere, gemauerte Teil ist ca. 4 m hoch (heutiges Bodenniveau) und hat eine Wandstärke von 80 cm, was der Höhe und Mauerdicke der früheren Ortsmauer entspricht, während die drei Türme Wandstärken von 1,4 m oder mehr hatten. Allein diese Fakten sprechen für einen Mauervorsprung und nicht für einen Turm. In der Ausschnittsvergrößerung von Bild II rechts ist dieser Mauervorsprung zu sehen an der Stelle, wo heute der „vierte Turm“ steht. Wenn dies ein Wehrturm vergleichbar den drei anderen gewesen wäre, wieso sind dann dessen Reste nur genau so hoch wie die Ortsmauer und nicht etwa 9 m wie die Reste des Niederturms im gleichen Gemälde?
Nach dem oben unter “Mauer” ausgeführtem ist klar, dass es sich hier ursprünglich ebenfalls um einen halbrunden Mauervorsprung als Mauerverstärkung zum Schutz vor Eisgang handelte. Er wurde später zu einem Rondell ergänzt, Einzelheiten hier.
Ziel eines Projektes des Historischen Arbeitskreises Flörsheim ist es, die bekannten Mauerreste zu vermessen, zu kartieren und weitere Reste ausfindig zu machen, siehe hier. Ein Computermodell von Flörsheim 1656 mit der Ortsbefestigung finden Sie hier.
Der Niedergang der Ortsbefestigung
Im 19. Jhdt. waren die Möglichkeiten zur weiteren Verdichtung des Wohnraums innerhalb der Ortsmauer weitgehend ausgeschöpft, siehe auch hier. Die Ortsbefestigung engte die wegen der angewachsenen Bevölkerung notwendige räumliche Entwicklung Flörsheims zu stark ein, und man begann nach und nach mit deren Abbruch.
Nach [Lauck 1917] soll bereits 1755 die Mauer am Obergraben geschleift worden sein. Dass dies nicht den Tatsachen entsprechen kann, zeigen die obigen Ausführungen unter “Mauer”: 1799 wurde die vom Eis eingedrückte Mauer am Obergraben von Grund auf mitsamt den Mauerverstärkungen wieder aufgebaut. Selbst in der Karte von 1850 ist die Mauer am Obergraben mit den drei Mauerverstärkungen noch eingezeichnet (auch die Grabenmauer).
Nach [Schneider 1951] sollen 1764 die großen Pforten abgerissen worden sein, ebenfalls ohne Angabe von Quellen. Nach dem unter “Torbauten/Pforten” gesagten wurden von 1768 bis 1799 die Pforten ständig ausgebessert und repariert; 1794 erhielten Unter- und Oberpforte neue Fenster. 1797 wurden die Dächer aller großen Pforten ausgebessert.
Man fragt sich, wie Heimatforscher wie Lauck und Schneider zu solchen Aussagen kommen konnten.
1789 wurden Teile der Mainmauer mit erheblichem Aufwand ausgebessert und verputzt. Das heißt, dass die Mainmauer nach der Entstehung der Ansicht von Flörsheim (Bild II, vor 1766), wo deutliche Verfallserscheinungen zu erkennen sind, noch erneuert wurde.
Man kann davon ausgehen, dass Anfang des 19. Jhdts. die Ortsbefestigung abgesehen vom Dach der Türme und vom Wehrgang noch erhalten war.
Möglicherweise sind die folgenden Angaben etwas vertrauenswürdiger: 1845 Niederturm abgerissen [Schneider 1950], 1884 letzte Mauerreste in der Grabenstraße abgebrochen [Schneider 1943], 1892 Fundamente des Margarethaturms ausgebrochen [Schneider 1943], 1893 Reste des Niederturms beseitigt [Schneider 1950].
Große Mainpforte und östliche Umgebung, Ausschnitt aus Bild II
Einfache Wehrgangskonstruktion an einer nicht sehr dicken Mauer [Piper 1994]
Niederturm, Mauer, kleines Mainpförtlein, Ausschnitt aus Bild II
Turmartiges Bauwerk Aufnahmen 2010 (links) und 2017 (mitte), Satellitenbild aus Google Earth 2010
Mauerabschnitt am Obergraben mit dem 4. “Turm” Ausschnittsvergrößerung von Bild II
Kleine Mainpforte (Gänspforte), Ausschnitt aus Bild II
Der Oberturm um 1940 Aufnahme Paul Flesch
Niederturm aus dem 3D_Modell
Verlauf der ehemaligen Ortsmauer im heutigen Stadtbild Satellitenbild, Google Earth 2010
Der Oberturm um 1900, Philipp Geiss? Original im Museum Flörsheim
Die 3 Mauerverstärkungen nordöstlich des Oberturms zur Stabilisierung der Mauer gegen Eisgang
aus dem 3D_Modell
Mauervorsprünge nordöstlich des Oberturms
links: Plan B von 1917, rechts: Karte von 1850
Die Ortsbefestigung 1656 aus dem 3D-Modell, oben Blick von Osten, unten Blick von Süden. Die Entfernung vom Niederturm bis zum Oberturm beträgt 510 m.
Ausschnitt aus einem Katasterblatt des Königlichen Katasteramtes von 1901 mit dem im Wesentlichen halbrunden Mauervorsprung auf dem Gelände. von Nördlinger. Die Mauer selbst ist hervorgehoben - der Kreis dient nur zur Berechnung des Flächeninhaltes.
Luntenmuskete um 1630 Stadtmuseum Hagen
Reste der Ortsmauer an der Nordostseite der Ortsbefestigung (Obermainstraße) Aufnahme 2010
Karte von 1850, die Mauer entlang der späteren Grabenstraße besteht noch.
Die heutige Eisenbahnstraße ist noch ein Feldweg.
Karte von 1794 . Der untere Teil des baumbestandenen Bereiches oberhalb des Dorfes war der graben hinterm flecken
Anton Buger, “Ländliche Szene”, 1892. Auch für dieses Bild hat sich A. Burger offenbar an Flörsheim orientiert. Zu sehen sind der Obergraben und die Ortsmauer mit den 2 nördlichen Mauerverstärkungen gegen Eisgang. [LAGIS]
Die großen Pforten: Große Mainpforte (1488), Unterpforte (1488), Oberpforte (1513)
Das angegebene Jahr ist das Jahr der Ersterwähnung in den Gerichtsbüchern.
zu den großen Pforten siehe im Text links