Heutige Gebäude der Wiesenmühle, das Wappen über dem Tor ist das derer von Jungenfeld, siehe hier   Aufnahmen 2007

Ein wasserbautechnisches Gutachten zum geplanten Bau der Mühle von
Hans Jacob Kieffer 1699    HHStAW 105/228

Underthänige Relation den 13ten Juny 1699

Wegen Eingenohmenen Augenschein Mein Endtßbemelt in gegenwahrt Ihres Hochwürd. Herrn Haller Vic:Reg: deß Hohen Dom stiffts: Undt deß Edell Vesten Herrn Ambts Verwalters Culman, wie auch deren Herrn Schultheißen von Hochheimb, Flörsheimb undt wicker, sambt der flörsheimeren Gericht, feltgeschworenen, undt gemeine Vorgänger geschehen den 11ten Juny 1699:

Erstlich den Platz ahnbelanget auff welchen Hanß Jacob Kieffer bürger Zu flörsheim willens Eine Newe Mühle auff Zu bawen, befindte daß solches Ein alt uhnfruchtbahres Tries gleich obig dem steg welcher von Hochheimer Gemarckung an die flörsheimer über die Mühlenbach gehet, hierauff hat man nun den augenschein ferner Eingenohmen allewohe obgen. Hanß Jacob Kieffer daß Wasser willens Zu fassen undt in den graben des Landtgewehr auff vorhabente Mühle Zu führen, welchen graben Er oben ahm Höchsten orth - 14: biß 15 schug, ahm niederigsten aber 6: schug dieff muß außgehoben laßen, undt solches von oben vorhabendter Mühle, ohne waß undter solcher geschehen Muß, welches nur obiter gemessen, Erträgt :118560: schu odter 463 Ruthen, ohne waß der graben under halb Ertragen wirdt, welchen großen Kosten ich ihm sonderlich Zu gemüth geführt, aber gem. Hanß Jacob Kieffer seinen gefasten resolution gantz bestäntig verblieben,
worauff ich dan daß wasser von oben der vorhabenten Mühl, undt wohe Er daß Wasser fassen undt in den Newen graben führen will, solches wasserfall hat 3 schug, nun Kan er solches wasser durch daß wehr ohne jedermans schaden 2: schu hochschwellen Tähte also 5: schu, undt solches oberhalb Solcher vorhabendter Mühle, undterhalb aber biß ahn der Undter Mühler Wehr, welche gegen dieses vorhabendtes bawen protestieren findet sich fall: 2 1/3 schu: Thut also gemelter wasserfall Zusammen 7 1/3 schug. die Weillen aber dießer Hanß Jacob Kieffer gahr Vieler hat die ihm solches bawn verhindteren wollen, also habe ich ihm gerathen Er solle Kein oberschlichtig, sondtern Ein Undterschlichtige Mühle bawen, dan Zu Einer oberschlichtigen müßte Er Zum wenigsten 8 schu wasserfall haben, Zu Einer Undterschlichtig aber Könte er mit 5 oder 6: schu vergnügt sein, welches ihme dan von seinen Missgönneren desto weniger, ja gahr nicht Könte gewehrt werdten.
Die Weillen ich aber VerSpühre daß Ein ubermässiger Neidt undt allerhandt Verhindterung gegen dißen Man gebraucht wirdt, undt ihmen Uhnnöthigen UhnKosten pringen würth Zu machen, wir dan auch Eines Hochw. Dhom Capituls Meiner Genädigen Herrn interehse Verhindtern, also muß Nothwendtig solcher Hanß Jacob Kieffer durch obrigKeitliche Handt biethung manuteniert werdten, jedoch alles ohne Maßgebung, welches ich denen Herrn obgemelter Commisarien in aller schuldwilliger DienstlichKeit habe berichten wollen VerPleibe unt

VerPleiben derer getrewer Diener
Johan Peter Wirdtheusser
Zimmer Meister undt bürger Zu Mäintz

P:S:
Wehre auch nicht Uhndienlich daß durch Herrn ambts Verwalter Culman, denen jenigen welche dißes Kieffers Newen Mühlebaw Zu Verhindteren sich Undterstehen ahn befohlen würde, waß sie gegen Solchen Newen Mühlebaw undt wasserführung Ein Zu wendten, auch welcher orthen ihn den umbligenten Müllern hierdurch schaden geschehe, Einen formblichen abriß, von durch selben führenten bawmeistern, mit ihrem nahmen Undterschrieben

Ein Wasserbaugutachter und Verwaltungs- und Gerichtspersonen von Flörsheim, Hochheim und Wicker führen eine Ortsbesichtigung an dem Platz direkt oberhalb des Hochheimer Stegs durch, wo Hans Jacob Kieffer eine neue Mühle bauen will (siehe auch den vorletzten Eintrag zu Mühle 4 in der Tabelle hier).
H.J.Kieffer will das Wasser des Flörsheimer Baches oberhalb der Mühle durch ein Wehr fassen und im Landwehrgraben zur Mühle leiten.
Der Landwehrgraben bot sich als Mühlkanal für ein oberschlächtiges Wasserrad an, er liegt allerdings höher als der Bach (siehe Höhenlinien in der Karte rechts).
Der Gutachter schätzt, dass deshalb der Landwehrgraben oben am Wehr 4,3 m tief und unten an der Mühle 1,8 m tief ausgehoben werden müsste und berechnet den notwendigen Erdaushub zu 463 Ruthen (118560 schu) ohne den Anteil für den Mühlkanal unterhalb der Mühle. Er weist Kieffer auf die damit verbundenen Kosten hin, der aber an dem Vorhaben festhalten will.

Das damals in der Herrschaft Mainz benutzte Volumenmaß bei Erdarbeiten war die Schachtrute (1 Rute x 1 Rute x 1 Schuh). Der Gutachter benutzt dabei die im Erdbau übliche 16-schuhige Längenrute, und eine Schachtrute ist 16 Schuh x 16 Schuh x 1 Schuh. Die Umrechnung von 463 Schachtruten in Schachtschuh ergibt  dann 463 x 16 x 16 x 1 = 118560, wie vom Gutachter angegeben.

Eine Schachtrute entspricht etwa 6,5 m³, damit beträgt der notwendige Erdaushub 3010 m³. Bei einer  angenommenen Breite des Mühlkanals von 1,5 m und den angegebenen Ausgrabungstiefen war die Länge des oberen Mühlkanals im Landwehrgraben 658 m (zum Vergleich: Der Mühlkanal der Obermühle hat eine Länge von etwa 750 m).
In der Satellitenaufnahme rechts kann man anhand des Buschbestandes den Verlauf von Bach und Mühlgraben (roter Pfad) gut erkennen. Die Länge des roten Pfades bis zum Stichgraben beträgt 657 m. Die fast exakte Übereinstimmung der realen Länge des Mühlkanals mit der aus dem Erdaushub berechneten Länge darf man nicht überbewerten (die Breite des Kanals wurde willkürlich zu 1,5 m angenommen), zeigt aber, wie realistisch der Gutachter den Erdaushub eingeschätzt hat.

Der Gutachter schätzt den maximal nutzbaren wasserfall  zu 7 1/3 Schuh und weist darauf hin, dass für ein oberschlächtiges Wasserrad der Wasserfall wenigstens 8 Schuh (2,4 m) betragen sollte.
Der Wasserfall ist die Höhendifferenz zwischen dem unteren Ende des oberen Mühlkanals (Mühlkanalrinne) und dem Niveau des Wasserablaufes (unterer Mühlkanal) an der Stelle des Wasserrades. Er bestimmt den maximal möglichen Durchmesser des Wasserrades und damit dessen Leistung, siehe hier. (Das Wasserrad von Mühle 2 hatte 1588 einen Durchmesser von 3,5 m).

Auf einen Wert von 7 1/3 Schuh für den Wasserfall kommt der Gutachter folgendermaßen: Das Gefälle des Baches vom geplanten Wehr bis zur Mühle beträgt 3 Schuh. Er geht davon aus, dass am Wehr der Bach 2 Schuh aufgestaut werden kann (hochschwellen), ohne jemandem Schaden zuzufügen. Das ergibt oberhalb der Mühle 5 Schuh Wasserfall.  Das Gefälle des Baches unterhalb der Mühle bis zum Wehr der beiden bachabwärts liegenden Mühlen (Obermühle, Rügermühle) beträgt 2 1/3 Schuh. Um dieses auszunutzen, muss auch unterhalb der Mühle dieser Teil des Mühlkanals gegraben werden. Zusammen ergibt sich ein Wasserfall von 7 1/3 Schuh, siehe Skizze.

Ausschnitt der topogr. Karte TK 25 V 6 Hessen. Die eingezeichnete rote Linie ist der Landwehrgraben siehe auch hier. Er verlief von der Flörsheimer Warte kommend in Richtung Südwesten zum Flörsheimer Bach und folgte dann dem Bach bis zum Hochheimer Steg, In diesem Abschnitt ist er die Gemarkungsgrenze zwischen Flörsheim und Wicker.
Ab da verlief er in Richtung Nordwesten entlang der Gemarkungsgrenze zwischen Wicker und Hochheim. Die gelbe Linie ab dem Dreiörtereck am Hochheimer Steg nach Süden ist die Gemarkungsgrenze zwischen Flörsheim und Hochheim.

Der nutzbare Wasserfall der Kieffer´schen Mühle
Der Gesamtwasserfall ergibt sich aus dem Gefälle des Baches vom oberen Wehr zum Wasserrad plus Aufstauung zuzüglich des Gefälles des Baches vom Wasserrad zum bachabwärts gelegenen nächsten Wehr.
Maße in Schuh (30 cm)

Der Gutachter schlägt vor, eine undterschlichtige Mühle zu bauen, wo er 5 - 6 Schuh für ausreichend hält, wobei die Frage entsteht, worauf er dieses Gefälle bezieht. Er meint, dass eine solche Mühle nicht von Kieffers Missgönneren verwehrt werden könnte.
Ein unterschlächtiges Wasserrad benötigt keinen Mühlkanal und kein Wehr, das den Bach in den Mühlkanal leitet. Ein unterschlächtiges Wasserrad, das nur die Strömungsgeschwindigkeit des Wassers nutzt, hat allerdings einen deutlich niedrigeren Wirkungsgrad, dafür entfallen die Kosten für den Bau des Mühlkanals.
Der Unterschied zwischen dem vom Gutachter genannten Mindestwasserfall für ein oberschlächtiges Wasserrad von 8 Schuh und dem aktuell erreichbaren von 7 1/3 Schuh beträgt nur 20 cm, was sich in einer  geringeren Leistung des Wasserrades von nur 8 % niederschlagen würde.
Der Gutachter hat ein unterschlächtiges Wasserrad vorgeschlagen, um dem vorprogrammierten Streit mit den anderen Müllern aus dem Wege zu gehen, wie er selbst argumentiert.
Der Gutachter empfielt der Obrigkeit, Kieffer zu manutenieren (an die Hand nehmen, beeinflussen), damit er dem Vorschlag des Gutachters folgt. Hans Jacob Kieffer ließ sich nicht beeinflussen. Er baute eine Mühle mit einem oberschlächtigen Wasserrad, wie aus den Schilderungen des Streites zwischen ihm und den anderen vier Mühlenbesitzern hervorgeht (HHStAW Sammelnr. 105/228).

Am gleichen Tag wurde das Mühlengrundstück zu 925 m² vermessen, und der Weg von diesem Grundstück  bis zum Wehr der Obermühlen abgesteckt, siehe hier.
Zu den schikanösen Forderungen der Gemeinde Flörsheim bei Baubeginn siehe hier.
Die Beschwerden der anderen Müller und die Gegendarstellungen von Kieffer sind ab hier zu finden.
Die endgültige Baugenehmigung wurde vom Domkapitel am 22. Juli 1699 erteilt, und die Pacht zu 7 Malter Korn festgesetzt, siehe hier.

Nach Inbetriebnahme der Mühle behaupteten die anderen Müller am 16. Dezember 1699, ihnen stünde nur noch ein Drittel der vorherigen Wassermenge zur Verfügung, womit dann ihr ganzer Ruin erfolgen müsse, und baten das Domkapitel um eine Minderung ihrer Pacht von 60 Malter Korn. Kiefer wurde aufgefordert, seiner Verantwortung gerecht zu werden.
Kieffer hat sich sicher daran gehalten, den Bach am Wehr nicht mehr als 2 Schuh aufzustauen, damit das Wasser oberhalb nicht in die Wiesen lief, sonst hätte er sich selbst geschadet, wie er auch selbst argumentiert. Allerdings führt ein Mühlkanal immer zu einem geringen Wasserverlust, da das Wasser nicht nur im Bachbett sondern auch im Mühlgraben versickert, so dass unterhalb einer oberschlächtigen Mühle prinzipiell etwas weniger Wasser ankommt als ohne die Mühle. Dadurch können aber unmöglich 2/3 des Wassers verschwinden.
Man muss den Verdacht haben, dass den anderen Müllern jedes Mittel recht war, ihre Pacht zu reduzieren. 

Satellitenaufnahme (Google Earth 2018) mit dem buschbestandenen Verlauf von  Bach und Mühlkanälen.

Roter Pfad: Mühlkanal der Kieffer´schen Mühle im Landwehrgraben und Stichgraben zwischen Landwehrgraben und Bach,
Gelber Pfad: Mühlkanal der Obermühlen,
Blauer Pfad: Flörsheimer Bach

In dem Kartenausschnitt (TK 25, Blatt 5916 von 1995) sind Mühlkanal (Landwehrgraben) und Stichkanal noch eingetragen; größere Darstellung siehe hier.

Hans Jacob Kieffer
Hans Jacob Kieffer ist um 1665 in Eltville geboren. Er enstammte einer Eltviller Müllerfamilie - sein Vater betrieb dort eine Mühle, in der auch sein Bruder Johannes als Müller arbeitete. Sehr wahrscheinlich war es die Klostermühle am Kiedrichbach, die zum Kloster Eberbach gehörte. In Flörsheim zahlte die Rodemühl dem Kloster Eberbach Mühlenpacht. Es liegt nahe, hier eine Verbindung zwischen Hans Jacob Kieffer und Flörsheim zu sehen.
Er kam als Junggeselle nach Flörsheim und heiratete 1694 Gertrud Müller, die Witwe von Johann Philipp Müller, dem Besitzer der Obermühle (in Erbpacht des Mainzer Domkapitels).
Gertrud Müller hatte 2 überlebende Kinder aus erster Ehe: Nicolaus *1681 und Matheus *1694. Mit H.J. Kieffer hatte sie 2 Kinder: Elisabeth *1695 und Johannes *1696. Gertrud starb im April 1696 bei der Geburt von Johannes im Kindbett. In den zwei Jahren ihrer Ehe hatten Hans Jacob und Gertrud ihr Geld in den Erhalt und des Ausbau der Mühle investiert.

Im Juni 1696 wurde vom Flörsheimer Gericht ein Inventar aufgenommen und der Nachlass von Gertrud geregelt: Nicolaus Müller (Schwager von Gertrud) und Matheus Dubeck (Taufpate von Matheus) wurden als Vormünder der beiden Kinder aus erster Ehe eingesetzt. Die Mühle wurde Kieffer befristet auf 4 Jahre verliehen, verbunden mit der Auflage, sich um seine beiden Stiefkinder zu kümmern wie um seine eigenen und den Wert der Mühle zu erhalten. 574 fl, die ihm und seinen beiden leiblichen Kindern zustanden, mussten auf der Mühle "stehen bleiben" und durften nicht angerührt werden.

Im Februar 1698 klagten die Vormünder beim Domkapitel, dass die Teilung von 1696 so nicht gar richtig sein soll, und das Domkapitel wies das Gericht an, die Teilung zu prüfen und gegebenenfalls zu revidieren.
Bei dieser sehr detaillierten neuerlichen Inventarisierung spielten auch 75 fl eine Rolle, die Kieffer in die Ehe eingebracht haben soll, wobei befragte Zeugen allerdings aussagten, dass Gertrud zu Lebzeiten diese 75 fl ihrem zweiten Mann zugeschrieben hat, um ihm einen Gefallen zu tun. In Wirklichkeit hätte er lediglich ein blaues Hemd und 12 alte Mehlsäcke beigebracht. Das Gericht befand, dass Kieffer und seinen beiden Kindern nur 447 fl zustehen

Im Januar 1698 heiratete Hans Jacob Kieffer Anna Margaretha Staab aus Flörsheim, eine Tochter von Hans Peter Staab (Hof Nr. 31 in Plan A). Aus dieser Ehe gingen bis 1715 sechs KInder hervor.

Im Juni 1699 begann Kieffer mit dem Bau der neuen Mühle, siehe oben, und reichte im Oktober 1699 beim Domkapitel Widerspruch gegen die zweite Teilung ein und bat um Überprüfung. Dem wurde stattgegeben; interessant ist, dass man eine gerichtliche Erbteilung zweimal anfechten konnte. Bei dieser Revision waren neben dem Flörsheimer Gericht auch ein Syndicus des Domkapitels und der Amtsverwalter Culmann beteiligt. Jeder Posten der 2. Teilung wurde neu bewertet, u. a. auch die 75 fl, wovon ihm jetzt die Hälfte zugesprochen wurde.
Die Kommission legte fest: Die Stiefkinder haben Kieffer 528 fl zu zahlen (etwa den Mittelwert der vorher festgesetzten Beträge). Im Gegenzug musste Kieffer die Obermühle an die Stieffkinder abtreten. Die Teilungserklärungen von 1696,1698 und 1699 sind in GB 1690-1708 VN enthalten

Dass die Vormünder gegen die erste Erbteilung Widerspruch eingelegt haben, ist ungewöhnlich, um so mehr, als sie daran selbst mitgewirkt haben. Man kann vermuten, dass sie Kieffer nicht wohlgesonnen waren. Kieffer brauchte sich über zu wenig Feinde nicht zu beklagen: Er hatte das Flörsheimer Gericht, die vier anderen Müller und die Vormünder seiner Stiefkinder gegen sich. So ist es verständlich, dass er von Neid und Missgunst spricht und Vor Viellen Jahren hero sehr Viel Verfolgungen ohn Verschulten dingen außgestandten, undt noch Erleiden muß.

1710 kaufte er in Flörsheim für 221 fl von Johannes Schungel das Haus Nr. 113 (Plan A).  1715 baute er auf der Anhöhe oberhalb seiner Mühle die Anna-Kapelle.

Seine zweite Frau starb 1718 mit 44 Jahren. 1720 heiratete er  Maria Juliana  Wasther, ihre Herkunft ist unbekannt. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor.

Ab 1722 war er Schriftführer der neu gegründeten Flörsheimer Zunft der Müller und Bäcker.

1724 verkaufte er seine Mühle und Grundstücke an den Mainzer Weihbischof Edmund von Jungenfeld für 5000 fl. Man kann vermuten, dass er das in Anbetracht seiner vielen Kinder tat, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Hinzu kommt, dass sein erster Sohn aus zweiter Ehe, Johann Michael *1698,  im gleichen Jahr 1724 Maria Elisabeth Schwertzel geheiratet hatte. Sie war eine Tochter von Kilian Schwertzel, dem seit 1685 die Rügermühle gehörte, siehe hier.

Die Kieffersche Mühle war bis 1949 im Besitz derer von Jungenfeld, die sie verpachteten. Der erste Pächter war 1725 Johann Peter Müller, ein Sohn von Nicolaus Müller, einem der Vormünder der Stiefkinder von H.J. Kieffer. Der letzte Pächter war 1925 Joseph Thomas, der 1928 die Gaststätte “Zur Wiesenmühle” eröffnete. 1949 kaufte er das Anwesen von den Jungenfeld´schen Erben. Zum Wappen derer von Jungenfeld siehe hier

Hans Jacob Kieffer starb am 2. September 1730 im Alter von etwa 65 Jahren. Er hinterließ seinen Kindern 5000 fl, so dass bei der in unserer Gegend herrschenden Realteilung (jeder das Gleiche) alle Nachkommen gut versorgt waren.
Sein Sohn Johann Michael starb bereits ein Jahr später im Alter von 33 Jahren. Ihm werden im Kirchenbuch als Müller erstaunliche und geniale Fähigkeiten attestiert (molitor mirabile, hominis ingenium). Er hatte keine Nachkommen.
Kieffer hatte, ausgehend von einem Startkapital von etwa 500 fl den Wert seines Anwesen durch unternehmerische Leistung in 25 Jahren verzehnfacht! Zum Vergleich: Wollte man heute ein Kapital in 25 Jahren als Festgeld verzehnfachen, bräuchte man einen ZInssatz von 9,7 %.

Kieffer war eine starke Persönlichkeit mit der Fähigkeit, strukturiert und logisch zu denken und folglich auch  klar und präzise zu formulieren, wie seine Gegendarstellungen zu den Beschwerden der anderen Müller zeigen. Er hatte ein klares Ziel vor Augen und setzte sich letzten Endes gegen alle Widersacher durch, gegen das Flörsheimer Gericht, gegen die anderen Müller und sogar gegen den Wasserbaugutachter des Domkapitels, der ihm zu einer unterschlächtigen Mühle geraten hatte.

Gebäude der Wiesenmühle um 1930. Das “Herrenhaus” rechts stammt aus der von Jungenfeld´schen Zeit vor 1794, da es in der Karte von 1794 bereits eingetragen ist.   Aus [Sievers 1981]

Hochheimer Steg  und Gebäude der Wiesenmühle  Aufnahme 2011

Ehemaliger Mühlgraben (Landwehrgraben) vorne und Flörsheimer Bach hinten, etwa 50 m westlich des Stichgrabens     Aufnahme 2018

Zugewachsener Stichgraben zwischen Landwehrgraben und Flörsheimer Bach (rechts hinten)  
Aufnahme 2018

Weg entlang des Landwehrgrabens östlich der Wiesenmühle. Der Landwehrgraben ist rechts, etwa 3 m unterhalb des Weges.     Aufnahme 2018

Hauptgebäude der alten Mühle   Aufnahme 2018

Der alte Schlusstein im Torbogen mit der Inschrift 16 HJK 99, Hans Jacob Kieffer 1699    Aufnahme 2018

Die Annakapelle auf dem Rod, erbaut 1715 von Hans Jacob Kieffer  Aufnahme 2007

Von der Annakapelle Richtung Westen, im Tal der Flörsheimer Bach und Gebäude der Wiesenmühle
Aufnahme 2007

Weitere Bilder zu Vorderrod, Hinterrod und Umgebung siehe hier.

Der Bau der Kieffer´schen Mühle 1699