Die Geschichte der Mühlen am Flörsheimer Bach im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit ist sehr komplex, zum einen, weil die Besitzer sehr häufig wechselten, zum andern, weil die Bezeichnungen der Mühlen sich immer wieder änderten, und in Gerichtsbucheinträgen und anderen Dokumenten nicht immer auf Anhieb klar ist, welche der Mühlen gemeint ist.
Die Mühlen wurden entweder nach dem jeweiligen Besitzer benannt oder nach ihrer Lage entlang des Baches. Als  eine dritte Mühle gebaut wurde, wurde die zweite Mühle zur Mittelmühle und die neue zur Obermühle, wobei “ober” immer bachaufwärts bedeutet. Eine Ausnahme ist die mündungsnächste Mühle, die rodemol, die bereits 1290 erwähnt wird. Die Bezeichung hat nichts mit der Farbe rot zu tun, sondern deutet auf eine gerodete Fläche hin, auf der die Mühle errichtet wurde. Dieser Name der Mühle wurde immer beibehalten (neben Erbacher mulen); “Hopfenmühle” als Bezeichnung für diese Mühle erscheint zum ersten Mal 1629.
Eine Ackerbeschreibung in der Urkunde von 1290 prope rodemol supra ripam
bedeutet “bei der Rode Mühle oberhalb des Flussufers”. Die Rode Mühle stand also in unmittelbarer Nähe zum Main und war die unterste der Mühlen am Flörsheimer Bach. via versus molendinum in der gleichen Urkunde bedeutet “Weg zur der Mühle”, Mühle im Singular; es gab 1290 offenbar nur eine Mühle.  Sie war die älteste nachweisbare Mühle (1986 abgerissen) und existierte vor der Taubertsmühle, die zum ersten Mal 1320 erwähnt wird. Siehe auch die Bemerkung hier.
Verwirrend ist die Bezeichnung nyddermolen für Mühle 2 im Jahr 1437, allerdings wird 1452 Peter Duffel in der Mittelmühle genannt. Man kann vermuten, dass in dem Bestandsbrief von 1437 das Domkapitel nur seine beiden Mühlen im Blick hatte, und die untere ihrer Mühlen als Niedermühle bezeichnet hat, ungeachtet der Tatsache, dass es noch eine Mühle bachabwärts gab.
Die Fakten in der folgenden Tabelle basieren auf den Flörsheimer Gerichtsbüchern dieser Zeit und den Urkunden und Dokumenten hier. Sie unterscheiden sich teilweise erheblich von den in [Ciesielski/Mohr 2003] gemachten Angaben.
Um Begriffsverwirrungen zu vermeiden, werden in der folgenden Tabelle die Mühlen nummeriert, von der Mündung an bachaufwärts.
Die letzten in Flörsheim erhaltenen Mühlengebäude sind die auf dem Anwesen von Peter Traiser (Mühle 4), siehe unten auf dieser Seite, und die der Wiesenmühle. Zum Bau der Kieffer´schen Mühle (Wiesenmühle) 1699  siehe hier.

Oberschlächtige Wasserräder, Bilder  von hier. In der frühen Neuzeit hatten die Flörsheimer Mühlen Wasserräder mit Durchmessern zwischen
2,2 m und 4,8 m.

Die heutigen Gebäude auf dem Anwesen von Peter Traiser (ehemalige Mühle 4). Hinter dem Anwesen der Galgenberg.

Dieses Zahnrad saß auf der Achse des Wasserrades im Mühlengebäude. Von hier aus wurden über mehrere Getriebestufen die optimale Drehzahl und das notwendige Drehmoment für die  Mühlsteine erzeugt.

Innenhof des Anwesens mit dem Eingang zu einem Keller in Richtung Galgenberg.

Der Kellereingang mit einem Schlusstein von 1749

Der Schlusstein im Bogen des Kellereingangs. Das Wappen zeigt das Symbol der Müller/Mühlenbauer: Wasserrad, Kammrad und Zirkel. Die Buchstaben waren wahrscheinlich vor der Restaurierung stark verwittert; das “N” dürfte ein “M” gewesen sein. 1749 war Michael Lanzinger Besitzer der Mühle. Er war verheiratet mit Eva Catharina Landvogt.

Der Mühlkanal von Mühle 4 (“Traiser´s Mühle”). Hier lief zuletzt ein oberschlächtiges Wasserrad mit einem Durchmesser von 5,2 m;  die Leistung hinter dem Getriebe  betrug  ca. 7 kW.  

Ein ehemaliger Mahlstein von Mühle 4. Die vier Löcher dienten zur Aufnahme von Gewichten zum Auswuchten dieses Läufersteins.

Die Mühlen am Flörsheimer Bach (Plan J). Die Bezeichnungen der Mühlen sind die, die in der Mitte des 17. Jhdts.  am häufigsten verwendet wurden. Die Wiesenmühle wurde 1699 gebaut.

Der Flörsheimer Bach hatte genügend Gefälle, um oberschlächtige Wasserräder zu betreiben. Alle Flörsheimer Mühlen waren oberschlächtige Mühlen.
Von Mühle 2 ist bekannt, dass sie 1588 ein Wasserrad  mit einem Durchmesser von 12 schuh (3,5 m) hatte, siehe auch hier. Die Mühlen 3 und 4 hatten 1699 Wasserräder mit 16 Schuh (4,8 m) Durchmesser, siehe hier.
Oberschlächtige Wasserräder können Wirkungsgrade von über 70 % erreichen, unterschlächtige Wasserräder erreichen Wirkungsgrade um 40 %, siehe hier und hier.

Die Leistung eines  oberschlächtigen Wasserrades in Watt ist  P = η * ρ * g * V/t * H; η Wirkungsgrad, ρ Dichte des Wassers (1000 kg/m³), g Erdbeschleunigung (9,81 m/s²), V/t Beaufschlagung in m³/s, H Durchmesser des Wasserrades in m. 
Bei einer angenommenen Beaufschlagung mit 100 L/s lieferte das Wasserrad von Mühle 2 im Jahr 1588  mit einem Durchmesser von 3,5 m eine Leistung von 2,4 kW.
Anders als bei einem unterschlächtigen Wasserrad hängt die erreichbare Leistung eines oberschlächtigen Wasserrades nicht von der Strömungsgeschwindigkeit des Wassers ab, sondern von der verfügbaren Wassermenge (Beaufschlagung) und dem Durchmesser des Wasserrades. Die ersten Mühlen wurden in Mündungsnähe des Baches gebaut, weil dort die verfügbare Wassermenge am größten ist.
Es gab Zeiten, in denen die Flörsheimer Müller wegen Wassermangels nicht mahlen konnten.

Aufnahmen 2012 - 2015

Die Mündung des  Flörsheimer Bachs in den Main  Aufnahme 2013

Allee zur ehemaligen Rodemühl (Mühle 1), Richtung Süden  Aufnahme 2013

Alle Mühlen hatten Abgaben in Form von Naturalien, mühlepacht zu entrichten. Die Mühle 1 an das Kloster Eberbach, die Mühlen 2, 3 und 4 während der gesamten Zeit an die Dompräsenz, die Kieffer´sche Mühle ab Beginn 1699 an das Domkapitel.
Alle Mühlen waren Erbpachtmühlen (erbley). Zu den in Verbindung mit Mühlen benutzten Begriffen Pacht, Grundzins oder Zins, die alle synonym benutzt werden, sind einige Klärungen notwendig:
Wenn Äcker als Huben von Klöstern/Domkapitel verpachtet wurden, war die Besitzlage klar; das Land gehörte dem jeweiligen Kloster, das es in der Regel als Erbpacht gegen eine Pachtabgabe in Naturalien verpachtete. Kleinere Äcker bis 5 Morgen oder Hofreiten wurden über Grundzins (Grundsteuer, Miete) zur Nutzung überlassen, siehe z. B. hier und hier. Grundzinsen wurden in Form von Geld bezahlt.
Bei den Mühlen war die Situation anders: Alle Mühlen wurden von Privatpersonen gebaut, finanziert und in besserung gehalten; diese Personen waren die Eigentümer der Mühlen und konnten sie frei veräußern. Trotzdem werden die Abgaben meistens als Pacht bezeichnet.
Auch Hans Jacob Kieffer hatte 1699 den Bau seiner Mühle ganz aus eigener Tasche finanziert, zahlte Grundzins an die Gemeinde Flörsheim, der das Land, auf dem die Mühle gebaut wurde, gehörte. Er brauchte nicht nur zum Bau der Mühle eine Genehmigung des Domkapitels, der Betrieb der Mühle wurde mit einer Mühlpacht von 7 Malter Korn belegt. Das Recht, eine solche Abgabe zu erheben hatte das Domkapitel als Gerichtsherr und oberster Grundherr von Flörsheim (unser Flecken Flörsheim)
Die Abgabensituation ist sehr vergleichbar mit heute: Für den Bau eines Hauses braucht man eine Baugenehmigung, für das Grundstück zahlt der Eigentümer Grundsteuer, und für das Betreiben eines Gewerbes zahlt man Gewerbesteuer. Die heutige Obrigkeit ist für diese Steuern die jeweilige Gemeinde.
Verwirrend an der damaligen Diktion ist nur der Begriff Mühlpacht, die Mühlpacht entsprach einer heutigen Gewerbesteuer.
Das Recht zum Betreiben der Mühlen wurde in “Erbpacht” vergeben (Bestandsbrief), das heißt, der Müller konnte seinen Betrieb zu gleichen Bedingungen an seine Nachkommen übergeben ohne weitergehende Forderungen der Obrigkeit. Bei Verkauf der Mühle an Nichtnachkommen war ein neuer Bestandsbrief erforderlich. Die erhaltenen Bestandsbriefe und Kaufbriefe bis 1700 sind hier zu finden.

In der kleinen Tabelle rechts die aus den Bestands- und Kaufbriefen überlieferten Mühlpachten der 5 Flörsheimer Mühlen bis 1700.
Es scheint, dass die Pacht im “Normalfall” für eine Mühle um die 9 Malter betragen hat (7 - 9 - 12,5), auch die Erbacher Mühle lieferte 1588 9 Malter Getreide.
Auffallend ist deshalb die erheblich höhere Pacht der Dompräsenzmühle 2.  Eine auf den ersten Blick mögliche Erklärung für die unterschiedliche Pachten könnte eine Bemerkung von Hans Jacob Kieffer 1699 liefern, wo er sagt, dass ein Teil der Pacht der anderen Müller von den verpachteten Mühlwiesen herrührt
(Massen beKandt daß die Jenige Wiessen welche Ihnen Zu deren Mühlen gegeben wordten, Zu Zeiten dero also genanten schweren pfacht allein auß Tragen).
Die Flächen der Wiesen können keine Erklärung sein. In den Bestandsbriefen von 1487 und 1525 sind die Mühlenwiesen spezifiziert - es gibt keine großen Unterschiede in den Flächen der Wiesen, die zu Mühle 2 oder Mühle 3 gehören. Hinzu kommt, dass die Differenz von rund 30 Malter (9 bzw. 40 Malter) einem Unterschied in den Flächen der Mühlenwiesen von mindestens 30 ha entsprochen haben müsste (die Pacht für 1 ha Wiese lag unter einem Malter Getreide), 30 ha sind 40 Fussballfelder.
Die Erklärung für die hohe Pacht von Mühle 2 findet sich in den Dokumenten zu dem Mühlenstreit von 1695,  wo die Taubermüllerin (Mühle 2) und das Flörsheimer Gericht aussagen, dass die hohe Pacht von Mühle 2 der Nutzung des Wassers zweier Quellen in den Bachwiesen geschuldet ist, dessen Temperatur den Mühlkanal von Mühle 2 eisfrei hielt, siehe hier. Die oben zitierte Bemerkung von H. J. Kieffer, dem dieser Sachverhalt bekannt war, bezog sich offenbar auf diese Art der Nutzung der Bachwiesen.
Die niedrige Pacht von 7 Malter der Kieffer´schen Mühle (Mühle 5) ist wahrscheinlich dem dort nutzbaren Wasserfall von nur 7 Schuh geschuldet - die bachabwärts gelegenen Mühlen hatten 1699 Wasserfälle von 16 Schuh, was sich im Durchmesser der Wasserräder zu 2,2 m bzw. 4,8 m niederschlägt. Die erzielbare Leistung eines oberschlächtigen Wasserrades ist proportional zu dessen Durchmesser, siehe weiter unten.

Es ist erstaunlich, dass die Dompräsenzkammer 1775 keinen Überblick über ihre Mühlen hatte, wie das Dokument rechts zeigt:
Nicolaus Appel, neuer Müller auf Mühle 2, war ein Enkel von Johann Michael Appel, dem Georg Engel 1710 die Mühle 2  wegen nicht bezahlter Schulden abtreten musste, siehe Tabelle oben.
Wegen drei Jahren Pachtrückstands von Nicolaus Appel strengte die Dompräsenz eine Klage an. Der Klage wurde widersprochen, weil in dem Erbbestandsbrief von 1520 (gemeint ist wohl 1525) nur zwei Mühlen genannt sind, während die festgesetzte Pacht mithin gebräuchlich von drei Mühlen geliefert worden sein soll, der “dritten” Mühle aber mehr Pacht abgenommen würde, als Mühle 2 (Taubermühle) zahlen musste.
Das ist total daneben: Die Dompräsenz hatte 1525 nur zwei Mühlen, wovon die Taubermühle die höchste Pacht bezahlte. Die Dompräsenzkammer war 1775 offenbar nicht im Bilde, was nicht verwunderlich ist, da von den diese Mühlen betreffenden Documenten einige spur nicht zu finden ist  

 

Mühle 1

Mühle 2

Mühle 3

Mühle 4

Mühle 5

 

 

 

 

 

 

1437

 

40 K

9 K

 

 

1487

 

40 K

9 K

 

 

1525

 

40 K

9 K

 

 

1588

3/3/3 K/G/H

 

 

 

 

1645

 

 

 

12,5 K

 

1695

 

35 K

Mühlen 3 und 4 zusammen 21 K

 

1699

 

Mühlen 2/3/4 zusammen 60 K

7 K

Der Flörsheimer Bach an der ehemaligen Rodemühl bei Niedrigwasser    Aufnahme 2011

Die überlieferten mühlpachten der Flörsheimer Mühlen bis 1700 in Malter. Die Abkürzungen stehen für K Korn (Roggen), G Gerste, H Hafer. Die Angabe der Müller 1699 zur Gesamtpacht der Mühlen 2-4 deckt sich in etwa mit den Angaben in den Bestandsbriefen.

Ahn Ein Hochwürdiges gnädiges Dhomb Capitul zu Mayntz
Unterthänige Bitt
Camera Praesentialis

Hochwürdig= Hochwohlgebohrene Reichsgrafen und Reichs Freyherren, Gnädige Herren
Eines Hochwürdig und Gnädigen Dom Capituls gemeine Praesents geneiget dermahlen den Erbpacht von drey Mühlen bey Flörsheim, worunter der neue Müller Nicolaus Appel durch 3jährigen Rückstand Cameram praesentialem in die Nothwendigkeit versezet hat, gegen ihn die ... Klage anzustellen:
Dem hieseitigen Juri cadendi
(Fall) aber wird theils aus ursach widersprochen, weilen
1) in dem Erbbestands Brief de 1520 nur 2 Mühlen benahmset wurden/: obgleich die dermahligen 3 Mühlen zusammen den in der Erbleyh bestimmten Pacht entrichten, mithin Gebräuchlich ist, daß der 3ten Mühle Pacht von den damalß 10 Malter Korn mehr, alß anjezo, gebenden Dauberts Mühle abgenommen wurden:
2)
Weilen  die gemelt: Nicolaus Appelsche Mühle lange nach dem ertheilten Erbbestand auf einem gemeinen Feld auferbauet worden, weshalben sie auch der Gemeinde einen jährlichen Grund Zins entrichten müsten; wobey man sich gegentheils auf eine wegen diser Mühlen 1708 in loco Flörsheim gegenwärtig gewesener Hohen Dom Caputulischer Deputation beziehet:
Da nun unser dergedachten Erbbestands Briefe in der Presentz Cammer Registatur de 1708 weder von vorgemeldeter Untersuchung noch von anderen diese Mühlen betreffenden Documenten einige spur zu finden, mithin Zu vermuthen ist, daß solche in Einem Hochwürdigen gnädigen DomCapituls Archiv aufbewahret seyen;
Alßo hat Camera praesentialis hirmit unterthänig gehorsamst anstehen sollen, diselben die sothane Mühlen betreffenden Documente zu Begründung der gemeinen Praesenz Gerichtsamen ...folgen Zu lasen, mit Tiefer Unterwürffigkeit beharrend

Eines Hochwürdig und gnädigen DomCapituls
unterthänige
Camera Praesential
is
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Lect. in Capitulo Metropolitano Moguntino den 5ten July 1775                                                                                
HHStAW 105/224

 

Mühle 1

Mühle 2

Mühle 3

Mühle 4

 

 

 

 

 

1290

prope rodemol supra ripam (bei der rodemol oberhalb des Flussufers)

 

 

 

1320

versus rodemolen

bi der ober mulen

 

 

1370

 

Claes  zu der Tuben mulen, burger zu meintze

 

 

1437

 

peder duffel und hen duffel in der nyddermolen (Erbpacht Domk.)

Das Domkapitel verpachtet die Obermole an peder duffel

 

1452

gein der rodemolen

bey der mittelmole neben Peter Dufeln

 

 

1454

 

Gerhart dufel der muller

 

 

1458

niederwendig der roden molen

 

 

 

1470

 

 

moller hen kauft die ober mole

 

1487

 

Gerhart moller, hentzen von langenhane in der mittelmollen(dyvelsmollen) (Erbpacht Domkapitel)

claus wenthan in der obermollen (Erbpacht Domkapitel)

 

1520

 

Eckarts jeckel hait ein gang gangen in ein mullen ist gewest Jacob meyers von franckfort

Emmelhen hat ein gang gangen in ein mullen ist gewest Clesges Grauels Hen sone

 

1523

Hen wintter hait eyn gang gegangen in die rod mullen ist gewest Cles Hans Clesen

 

 

 

1525

 

Heyntz Mühler von Wynnecken, Eckarts Jeckel und Peter Kürsener in der Mittelmühle gen. Teüfelsmühle (Erbpacht Domkapitel)

Emmelhen in der Obermühle (Erbpacht Domkapitel)

 

1528

 

 

Henrich von Sossenheym hait eyn gang gangen in die ober mullen ist gewest emmelhens

 

1533

 

Peter Wylbach hait eyn gang gangen in die Deuffels mullen ist gewest Eckharts Jeckels. Der Teufelsmüller schuldet dem Domkap. 10 Malter Korn

 

 

1534

Wentzen Hans hait eyn gangk gangen in die rode mullen zu halben teyl ist gewest bernharts michels

 

 

 

1573

Wendel thuchmans Mulen beforcht neben Jeckelhen

 

 

 

1574

 

Merthen Rhom in der teuffelsmüle gelegen in flersheimer gemarck Ist Zuvor gewessen Caspar von gunthuff

 

 

1586

Wendel Muller in der Rott Mull den Herren von Erbach zugehörig

 

 

 

1588

Streit zwischen dem Kl. Eberbach (Roithmühl) und dem Domkapitel (Teüffelsmühl) um den wasserschwall der Roithmühl

 

 

 

wendtel in der Hrn. von Erbach mühl

oberschlächtiges Wasserrad, 12 Schuh Durchmesser

 

 

1599

Velten Müller ein gangk gethan in ein Mühl genand die Rod Mühl ist gewesen Wendell schmidt

 

Velten Müller in der Obermühle

 

1603

Ein gangk gethan Lorentz Müller in die Rodt mühl ist die Underst. Der Kauf 900 fl. ist Velten Müllers gewesen

 

 

 

1611

Ein gang gethan Michel weisssbach in die Underst Erbacher mulen, 1200 fl

 

 

 

1621

 

 

Antonius Rüger kauft die Mühle für 514 fl von Hans Henn, die von Velten Müller, dem ersten Mann seiner jetzigen Frau Margaretha, stammt.

Antonius Rüger, Müller uf der obersten flesrheimer bachmühl

1629

Philipp Röser Müller in der Hopfenmühle

 

 

 

um 1635

Bernhard Schnell, Bürger und Handelsmann in Ffm., erwirbt die Mühle von Philipp Wolf von Roßenbach, churfürstl.Mainzer Rat. Die Mühle ist ruiniert, Schnell lässt sie auf seine Kosten reparieren und gangbar machen.

 

 

Herr Peter Hain Besitzer der Mühle

um 1640

Michael Ridteler und seine Frau Gertrud kaufen die Hoppe Mühl von Bernhard Schnell für 500 fl

 

 

 

um 1645

Gertrud Ridteler heiratet Johann Philipp Müller

 

 

 

1645

 

 

Johannes Rüger Nachbar der obersten Mühle

Die Prediger von FFm. kaufen die Öberste Mühle unden zu Johannes rieger von Peter Hain für 900 fl

1656

Johann Philipp Müller d. A. in der hoppemuhl (zinst Erbach)

 Philpp Breckheimer Besitzer der Mühle

rugers muhle (Stockbuch)

Die obermuhl in Erbpacht des Domkapitels

1665

 

 

Gertrud Rüger, Tochter von Johannes Rüger, heiratet Johannes Hart jun.

 

1666

 

Johann Nauheimer verpfändet die teuffelsmühl an Johannes  Zwecke von Frankfurt für 700 fl

 

 

1668

 

 

Anton Hambach von Hofheim kauft die rügerische mühl von Johannes Hart(mann) jun. für 600 fl (Erbpacht Domk.)

 

1670

 

Johann Engel  aus Worfelden kauft die Daubermühl von Joh. Nauheimer für 2200 fl (inkl. 3 Morgen Äcker)

 

Anton Hambach kauft von den Pred. von FFm. Ihre auf der flersheimer bach gelegene mühl für 750 fl

1671

 

 

Jacob Spiess aus Klein-Gerau kauft von Anton Hambach die rügerische mühl für 825 fl (verh. mit Agatha Engel)

 

1673

 

 

 

Johannes Sittmann kauft von seinen Schwiegereltern (verh.mit Susanna Hambach) die obermühle für 1350 fl

1678

 

 

 

Joh. Philipp Müller d. J. kauft die obermühle von seinen Schwiegereltern (verh. Mit Anna Catharina Hambach)für 1350 fl (Erbpacht Domkapitel)

1679

Gertrud Müller vermacht die Hoppe Mühl ihrem Mann

 

 

 

1680

Johann Engel aus Worfelden kauft die rothe mühl von den Erben von Michael Ridteler und Joh. Ph. Müller für 1225 fl

 

 

 

1688

Johann Wendel Engel erbt einen Teil der rothe oder Erbacher Mühl und kauft den Rest für 800 fl

Johann Engel d. J. kauft von seinen Eltern die dauber mühle für 1500 fl (Erbpacht Domkapitel)

Wilhelm Schillig aus Rüsselsheim kauft von seinen Schwiegereltern (verh. mit Sofia Spiess) die mühle ahn der obermühle für 750 fl (Erbpacht Domkapitel)

 

1692

 

 

 

Streit zwischen der Witwe Gertrud Müller und Wilhelm Schillig (Schildge) um den Backhausplatz der Mühle

1694

Anna Christina Engel geb. Schillig, verh. mit Joh. Engel d. J. kauft die rothe oder Hoppenmühl von den Miterben von Wendel Engel für 1321 fl; Mühlenneubau vor 1694

Anna Christina Engel geb. Schillig, Witwe von Joh. Engel d. J. ist im Besitz der Mühle

 

Die Witwe Gertrud von J. Ph. Müller heiratet Joh. Jacob Kieffer aus Eltville, der die oberbach mühle verwaltet (2 minderjährige erbber. Kinder von Joh. Philipp Müller), Um-/Neubau der Mühle

1695

 

Streit zwischen der Taubermühle und der Obermühlen um die Nutzung des Quellwassers

Kilian Schwertzel heiratet Sofia, die Witwe von Wilhelm Schillig, und übernimmt die Mühle für 750 fl. Nicolaus Müller (verh. mit
Elis. Spiess) protestiert und bietet 1500 fl, bleibt aber erfolglos.

 

1698

 

um 1698: Johann Georg Engel, ein Sohn von Johann und Anna Christina Engel erbt die Taubermühle

Das Gericht stellt fest, dass der mühlbau verfallen und ohnmöglich ist auszubessere oder zu handthaben. Laufendes Geschirr ist in gutem Zustand.

 

1699

 

 

 

Johann Jacob Kiefer muss die Mühle an die Kinder Nicolaus und Matthias aus erster Ehe von Gertrud abtreten, die ihm 528 fl zahlen müssen. Matthias ist wahnwitzig. Kiefer beginnt mit dem Bau der Newen Mühlen (Wiesenmühle).

1701

 

Müller Johann Georg Engel, desgl. 1704/1705

 

 

1710

 

Joh. Georg Engel muss die Tauber Mülle wegen 4100 fl nichtbezahlter Schulden und Zinsen an Joh. Michael Appel(Steinmühle Wicker) abgeben

 

 

1716

 

Die Taubermühle bleibt bis etwa 1850 im Besitz derNachkommen von Joh. Michael Appel

 

Die obermühle wird versteigert. Meistbietende sind  mit 3512 fl Barbara, die Witwe von Nicolaus Müller und ihr zweiter Ehemann, Johannes Müller aus Wicker.

 

 

 

 

 

Die Flörsheimer Mühlen 1290 bis 1716