Uf heut den 25ten 7bris Anno 1657
VerLehnt die Ehrendugentsahme Frau maria wolpertin dem Ehrnunsten Herrn Heinrich PfanKuchen, Ihrem Eydam, undt seiner HausFrawen Eva alles daß Ihrige welches sie in Flörsheimer Terminey Liegent hatt. Es seien ahn Hoffräithen Ecker Hube sowohl Eygen, weingarten wießen, undt Ellern, Undt in summa Alles, dergestalt Zu haben biß Ihrs Lebens Ein Enth, Undt soll ihr maria alle Undt yedes Jahrs besonders, von Allem der genoß der gutter, in ihrem sicheren gewahrsamb Nacher mäintz Liefern. Erstlich 8 malter Kohrn, 1 malter wäitzen, 1 malter gersten Undt 1 1/2 Ohm weins. x sowohl wicken
Hirbey ist austrucklich vorbehalten. daß er Herr rittmäister in den wusten Ellern, Eine, Zwo, oder Vielleicht alle hervenb? rothen wurde, undt dargegen die mutter Vielleicht Ehner alß Er seinen gebuhrlichen außgelegten rother Lohn nicht wieder auß den weingarten haben Könde, sollen die Erben ihm nach ErKendniß darvor Satisfaction thun.
2 soll herr rittmäister Alle beschwehrniß Es sey ahn Pfächt, Alle aufstehenden gelter wie sie nahmen haben mögten Allein Außrichten Undt daß gut Zu. wehrender beständnis in Allem schadloß halten.
3 sollen die Hoffräithen in Dach Undt fach wie breuchlich gehalten werden Undt gäntz, Huner, Undt gemeinde beschwernis darvon Außrichten. wo Es aber sach wehre, daß Herr rittmäister in den Hoffräithen Ein bauw, Ein gantze neuwe wandt, oder Ein neuw Dach, daß selbig sollen die Anderen Erben, ihme Herrn rittmäister nach ihrem dott, Vermög ufgerichter Defination wieder Erstatten. Dieses will die frauw stattVest Undt Unverbruchlich gehalten haben wie sie dann Außgesagt in beysein Lorentz Duchman, welcher bahr beyde gericht persohnen, Undt meiner Zu Ents Underschrieben, Ut Supra
Ein Blatt des Gerichtsbuches GB 1636- 1664 VNS, Schrift des Gerichtschreibers Johannes Hoffmann
Pfarrarchiv St. Gallus, Flörsheim