HAF_Logo_3

Uf heut den 25ten 7bris Anno 1657

VerLehnt die Ehrendugentsahme Frau maria wolpertin dem Ehrnunsten Herrn Heinrich PfanKuchen, Ihrem Eydam, undt seiner HausFrawen Eva alles daß Ihrige welches sie in Flörsheimer Terminey Liegent hatt. Es  seien ahn Hoffräithen Ecker Hube sowohl Eygen, weingarten  wießen, undt Ellern, Undt in summa Alles, dergestalt Zu haben biß Ihrs Lebens Ein Enth, Undt soll ihr maria alle Undt yedes Jahrs besonders, von Allem der  genoß der gutter, in ihrem sicheren gewahrsamb Nacher mäintz Liefern.  Erstlich 8 malter Kohrn, 1 malter wäitzen, 1 malter gersten Undt 1 1/2  Ohm weins.         x sowohl wicken

Hirbey ist austrucklich vorbehalten. daß er Herr rittmäister in den wusten  Ellern, Eine, Zwo, oder Vielleicht alle hervenb? rothen wurde, undt  dargegen die mutter Vielleicht Ehner alß Er seinen gebuhrlichen  außgelegten rother Lohn nicht wieder auß den weingarten haben Könde,  sollen die Erben ihm nach ErKendniß darvor Satisfaction thun.

2 soll herr rittmäister Alle beschwehrniß Es sey ahn Pfächt, Alle  aufstehenden gelter wie sie nahmen haben mögten Allein Außrichten Undt  daß gut Zu. wehrender beständnis in Allem schadloß halten.

3 sollen die Hoffräithen in Dach Undt fach wie breuchlich gehalten werden Undt gäntz, Huner, Undt gemeinde beschwernis darvon  Außrichten. wo Es aber sach wehre, daß Herr rittmäister in den  Hoffräithen Ein bauw, Ein gantze neuwe wandt, oder Ein neuw Dach, daß  selbig sollen die Anderen Erben, ihme Herrn rittmäister nach ihrem dott, Vermög ufgerichter Defination wieder Erstatten. Dieses will die frauw  stattVest Undt Unverbruchlich gehalten haben wie sie dann Außgesagt in  beysein Lorentz Duchman, welcher bahr beyde gericht persohnen, Undt  meiner Zu Ents Underschrieben, Ut Supra

Ein Blatt des Gerichtsbuches GB 1636- 1664 VNS, Schrift des Gerichtschreibers Johannes Hoffmann
Pfarrarchiv St. Gallus, Flörsheim

Verleihung des Wolpert´schen Besitzes