Die wichtigsten Quellen zu den Lebensverhältnissen der Flörsheimer im 17. Jhdt. sind die Gerichtsbücher.
Es liegt in der Natur der Sache, dass in den Gerichtsbüchern nicht geschildert wird, wie die Flörsheimer nach einer guten Weinernte gefeiert haben, höchstens, wenn es an dem Tag abends noch eine Schlägerei gab.
Insofern sind die folgenden Gerichtsbuchauszüge keine Negativauswahl. In den Gerichtsbüchern sind eben vorwiegend Verhöre und Verurteilungen von „Freveltaten“ und anderer Verfehlungen aufgeschrieben.
In den folgenden Beispielen sind die wesentlichen Teile der Gerichtsbucheinträge im Originalwortlaut wiedergegeben. Die Texte sind buchstabengetreu transkribiert.
Hintergrundinformationen und Begriffserklärungen in blauer Schrift.

Demnach Auff Dato den 7ten January 1666 Sich in der nacht Uhngefehr Umb 10 Uhr: in Caspar Schugmans Haus welcher Ein Halbewirth Ein Soldat So in Lothrengische Dienste in selbig Haus getrunke: Das Licht in der Stube mit dem Hut ausgemacht, worüber Johan Heinrich Schreiner mit wortte herausgefahre Undt gar: ein Schelm hete das Licht ausgethan, worauf Soldat geantwortet, Sollte er nun ein Schelm sein. Underdessen sich Zu Johan H Schreiner ahn gesetzt, Undt fraget ob er Lange Hier gewesen Sei. Darauf Schreiner Antworttet na: Darauf Soldat ihn Schreiner geschlagen: Johan Heinrichs antwort wan er Sein band messer bey sich het wolt er ihm den Kopf VonEinander Haue: Der Soldat mit Seinem Blosse Degen aus der Scheit, Underdessen die wächter als Hans Peter Seib Undt michael Seib dieselbe alle Einander Zu Scheide gesinnt: aber indessen der Soldat in Hans Peter Seib mit dem Degen über die Hand gehauen: welches Zeuget Jacob Eckhart Als Johannes Eckharts Sohn Hans Mottig Johannes Eckharts Knecht Zeuget Das Sich alles hat Zugetragen wie oben: Jacob Eckhart BeZeuget.

Johann Heinrich Schreiner, Fassbinder/Küfer, stammte aus Groß-Gerau und war 1666 etwa 50 Jahre alt. Er war ein ziemlicher Hitzkopf und Dauergast in Heckewirtschaften und bei Gerichtsverhandlungen. Da bei dieser Auseinandersetzung „Blut geflossen“ ist, wurden vom Flörsheimer Gericht nur das Verhör und die Zeugenaussagen protokolliert, für das Urteil war das Hochgericht des Domkapitels in Mainz zuständig. Ein Halbewirt ist ein Heckewirt/Straußwirt.  „Schelm“ war, anders als heute, ein beleidigendes Schimpfwort und konnte auch Mörder oder Räuber bedeuten. Schimpfworte wie Schelm, Hurensohn, Hexensohn u.ä . galten als schwerer Frevel. bandmesser ist ein kräftiges Küfermesser. Die Heckewirtschaft von Caspar Schugman war in der östlichen Hofreite Nr. 69 in der heutigen Hauptstraße, Plan A.

 

Anno 1666 den 6ten Augusti Ist maister Jacob Cluwin mauwerer Undt Ihnwohner Alhir Zu flörsheimb durch Sämptliche Schultheisse Undt gerichte, Gerichtlich ahn Aydts statt erfraget worden Auf Begehren des wohl Ernunsten Johan adam Krafft der Zeit Keller in dem Ampt Hoffheim, weill gedachter maurerer H. Keller Auf Seiner Hoffraith naher wicker Einen Keller in der Erde gemacht: Undt dardurch Eine strittigkeit Entstande. ob er maurerer die mauere Auf das Alte fundament gesetzt Undt Ufgemauert, welcher Aussagent, dass er den Keller in den 4 Ecken auf das Alte fundament gesetzt: Undt Ufgemauert. dass auch noch etwas weille er die richt geführet: noch etwas Umb Einen halben Schugh Enger worden.

Jacob Cluin kam um 1665 von Tirol nach Flörsheim. Er war trotz des hier geschilderten Missgeschicks, wo er einen Keller 15 cm enger als geplant mauert, später als Maurermeister hoch angesehen. Beim Bau des neuen Flörsheimer Pfarrhauses 1685 war er nicht nur der Baumeister, sondern hatte die Funktion eines Generalunternehmers: Auch die Gelder für alle anderen Handwerker liefen über ihn. Er und sein Bruder Marcus begründeten die Flörsheimer “Maurerdynastie”, die über 200 Jahre Bestand hatte. Ein Keller als Person ist ein Verwalter, richt: Richtlatte, ein schugh oder schuh sind etwa 30 cm.

 

Information wegen ZeugeVerhör wegen Johan Heinrich Schreiner Undt Nicolaus Harten, so in Anno 1666: den 14ten 7bris Zugetragen, Undt den 15ten 7bris bey Hochw. DhombCapitularisch oberschultheisse E.E:Gericht: Undt gemeinde Vorgänger Abgehört worden:
1) Clagt Johan Heinrich Schreiner
dass er in petter Harten Haus als die gemeindt schaffweith ahn H. Lindheimer Verkaufft worden, Undt der weinkauff Ist getrunke worden, Johan Heinrich Schreiner bey dem tisch gesessen Undt getrunken, Uhnmitelst aber Aufgestanden Undt den gemein Vorgänger Undt Virtlmaister tisch neben Nicolaus Harten nidergesessen, worüber Nicolaus Hart ihn Johan Heinrich Aufheisse stehe Er hete nicht ahn solches orth Zu sitze:
2) Zweitens sagt Johan Heinrich Schreiner: dass Ihn Hans Thomas ahn das orth hete niederheisse sitze. - - - Undt Seindt beyde nun mehr mit Einander Vergliche Keiner Ahn Einen oder den anderen in EwigKeit nichts mehr Zu Suche Undt Ihr Völliger recehs richtigh beZahlt: BeKenne ich Nicolaus Hardt wie oben gemelt beKenne ich Johanes Henrich Schreiner mit äygener
handt

Im Haus des Unterschultheißen Peter Hart wird die Schäferei an den Frankfurter Johann Lindheimer verpachtet, siehe hier. Während der Sitzung steht Johann Heinrich Schreiner unvermittelt auf und setzt sich neben Nicolaus Hart an den Tisch des Gemeinderates, wo er standesbedingt nichts zu suchen hat, was ihm Nicolaus Hart klarmacht. Hintergrund ist folgender: Johann Heinrich Schreiner sucht das Gespräch mit Nicolaus Hart, weil er glaubt, dass Nicolaus Hart ihm für einen verkauften Acker noch Geld schuldet. Das Gericht prüft das vor Ort im Gerichtsbuch (GB 1665-1673 V/N/S) nach und stellt fest, dass Hart dem Schreiner noch 1 fl schuldig ist. Nach Bezahlung ist die Sache aus der Welt.
E.E.:Gericht ist die Abkürzung für Ehrenwertes, Ehrwürdiges Gericht. Gemeindevorgänger und Viertelmeister sind Mitglieder des Gemeinderates. Weinkauf trinken: Ein Geschäftsabschluss wurde durch Weintrinken im Beisein von Zeugen besiegelt. Der Wein musste vom Käufer bezahlt werden. 
aufheisse stehe war die damalige Formulierung. Heute würden wir sagen “aufstehen heißen”.

 

Auf dato den 16ten 8bris (1666) Sindt bey H. Schultheiss Undt EE:Gericht Zeugen abgehört worden, wegen Iniurien: So phillips Eberwein gegen Unseren wohl Ehrenw. H. pfahrH Johannes Laurentzius Münch ausgegosse wie Volgt:

1) Michael Christ Zeugt Undt Aussagt: Weillen H. pfahrher geClagt: als sollte philippus Eberwein Ihn beZüchtiget er hete den Hochw. stifft wein mit Uhnrecht entwentet
2)
Clagt H. pfahrH weille philips Eberwein ausgegosse er Sollte in Uhnehre bey rittmaister pfankuche, martin schwertzel Undt Johan adam Hausmans frau gewessen sein
3) Clagt H. pfahrH das gedachter Eberwein ausgegosse, als solt er den
opferKaste bestohle habe
4) Clagt H. pfahrH dass eberwein gege i(h)n ausgegosse, er hete Seine magt nothZüchtige wolle, i(h)n Von dem bett aufheisse stehe die magt bey sich genohme, darüber H. pfahrH nitter komme
5) Zeuget
michel Christ dass er auf der gasse gestanden Undt gedachter Eberwein Zu Ihm komme: undt gesagt der Schultheiss hete gesagt H. pfahrH were Von dem Dienst abgesetzt
6)
Aussagt Johannes Dienst dass er Undt philips Eberwein Vor Uhngefehr Zwey Jahr ahm faulbrunn gewessen, Undt
Von der beicht geredet, darüber philips Eberwein gesagt. wan er ein grobe Sindt thäte wollte er Sie Keinem priester beichten. - - - wan aber der priester Sagt er könnte i(h)n nicht absolutieren. Sondern müsste das der obrigkeit ahnZeigen, So wolle er i(h)m nach dem Lebe trachten:
7) Zeuget martin bohrn: Dass er Undt gabriel groho im pfahrhoff gewesse, wan philips eberwein komme: hete i(h)m H. pfahrH Vorgehalte, er habe geredt Ihn Zu erschiesse, darüber philips eberwein geandworttet, ya er möchte i(h)n darnach mache so wollte er   i(h)n erschiesse:
8) Weillen: Auf H. pfahrH geClaget worden er thäte ale Zeit in der würthschafft sitze, Undt Voll Undt doll Zu
Sein

Philipp Eberwein, zu dem Zeitpunkt etwa 35 Jahre alt, war Schullehrer in Flörsheim (Ludimagister). Das Schulwesen war im 17. Jhdt. Sache der Kirche; der Lehrer wurde vom Pfarrer bezahlt. Eberwein behauptete, der Pfarrer schulde ihm 17 fl, wovon er den größten Teil noch nicht bezahlt hätte. Er greift zu dieser üblen Verleumdungskampagne, um den Pfarrer zum Zahlen zu bringen. In einer nachfolgenden Gerichtsverhandlung nimmt Eberwein alle Anschuldigen zurück bis auf 2), und der Pfarrer bezahlt seine Schulden. pfahrH ist die Abkürzung für Pfarrherr, Pfarrer. stifft wein ist der Messwein

 

Den 25ten 9bris Anno 1667: Aus Hoch G. befelch Ihro Hochw. Undt G. Herrn Johan Von Heppenheim Genand Von Saal Unser Allerseits Gnädiger oberamptman Ist die Information iniurarum Zwischen H. Heinrich Philips Albertus Von mehr Einerseits wie dan auch Christ georg Eckert dessen hausfrauen gründlich Eingenohmen Undt abgehört worden wegen Vielfältiger Unerhrlich schelte Schande Undt Schmähe Ehrabschneidische Scheltwortt.

Erstlich Clagt der H. Von mehr:

No:1 Christ georg Eckerts frau sollte gegen denselben ausgegosse haben, er hete die franhsosen welches iniuriartie negiert Undt hat H. Von mehr solches mit seiner Stiefdochter beZeuge wollen nebens seiner 2 mägd
No:2 Er sollte ein HureSohn oder Uhnehelich Kindt sein. Ist negiert
No:3
sollte mit Stieffdochter Ehebruch begange haben. Ist negiert
No:4
sein frau Undt magd sollte wiessen ob er Juncker die franhsose hete
No:5
er wehre Von der mok auf die Mehr gestiegen, Ist Conditionaliter geschehen
No:6
Ein Dieb Undt schelm
No:7 Dochter Von mehrs hausfrau wehre Ein öffentliche Hex
No:8 sodomicterey
mit Hans Philips Schöffer getrieben

Christ Georg Eckert beschuldigt H. von Mehr:

No:1 Der Juncker wehre in Christ georgs Hoff gelauffen die Thür aufgestosse Undt Sie die frau mit einem brügel geschlagen welches der Juncker negiert
No:2 Auf himmelfahrt Christi wehre sie mit Ihres H. Dochter naher der Kirch gange, hete der Juncker sie auf der gass ahngegrieffe Undt grausambliche Scheltwortt gegen dieselbe Ausgegosse. welches der Juncker negiert
No:3 Dass der Juncker Christ georg seine Hausfrau eine Franhsosen Hure
gescholten

- - - soThan nach Aller erfahrungh mehrentheils erfunden worden dass beiderseits iniuriando wortt gewechselt, welches wieder alle Gericht Undt gerichtlich Kunt nicht nachtbährlich gewessen. Auch Ein bloss weiber geschwetz. nicht mit gründtlicher Zeugnis beybringen Könne.
---
so ist deswege Von Ehrgemelte H. Johan Haagh DhombCapitularisch Verordnetter oberSchultheiss nebens EE:gericht im nahmen Undt Von Wege Hochw. Höchstgedachter Gnade H. Dhombdechant Statthalter Unseres Gnädigsten H. Solches aufs beste Undt fleissigste Examiniert, Disses Ehrlosse bösse nahrende Undt Ehrabschneide beygeleget Undt beide parteie in höchstgedachten nahmen gebott ahngelegt worde nebens Einer yeder parteien 30 RT Creuel Straf.

franhsosen: Syphilis. sodomicterey: Sodomie. Während heute der Begriff „Sodomie“ auf Sexualverkehr mit Tieren eingeengt ist, verstand man in der frühen Neuzeit darunter alles, was nicht der Fortpflanzung diente, allerdings auch Sexualverkehr mit andersgläubigen Frauen.
Johannes Duchmann alias Heinrich Philipp Albert von Mehr war einer der reichsten Flörsheimer Einwohner dieser Zeit. Sein Haus war die Nr. 31 in Plan A, heute Borngasse 10. Seine Tochter, Margaretha Elisabeth, war mit Hans Peter Staab (Inschrift HPS an diesem Haus) verheiratet und hatte kurze Zeit später ein Ehebruchverfahren am Hals, siehe weiter unten.
Interessant ist, dass H. von Mehr die Anschuldigung in No:1, er hätte Syphilis, mit Zeugenaussagen seiner Stieftochter und zweier Mägde widerlegen will. Das Gericht hält aber alles für Verleumdung, üble Nachrede und weibergeschwetz und die Anschuldigungen für nicht bewiesen. Es verurteilt beide Parteien zu 30 RT creuel straf. Ein Reichstaler (RT) entsprach 1,5 Gulden. Die hohe Strafe von 45 fl, der Wert eines guten Pferdes, zeigt, dass zu dieser Zeit Verleumdung als schwerwiegender Frevel galt.

 

Den 6ten xbris 1667 Dienstagh nach St Andrea: Ist Ein Kindt so Von Einem armen menschen in der Contagion alhir gestorben hinderlassen worden aus dem Eichsfelt gebürttig. Aus Gnädigem befehl Ihro Hochw. Undt Gnädigen H.Dhombdechant ahn wilhelm Neu Verdingt worden. sol Vor dis Jahr ahn Kostgelt habe 4 malder Kohrn Undt 3 fl ahn gelt. sol die gemein Zahle.

Ein armer Mensch aus dem Eichsfeld (in Thüringen, gehörte zum Mainzer Erzstift) stirbt in der Flörsheimer Gemarkung an “Ansteckung” (contagion, Pest?) und hinterlässt ein kleines Kind. Wilhelm Neu, Hof Nr. 1 in Plan A,  nimmt sich des Kindes an; die Unterhaltskosten werden von der Gemeinde bezahlt – christliche Nächstenliebe ein Jahr nach der Pest..
Die Monatsnahmen von September bis Dezember wurden nach der lateinischen Nummerierung der Monate abgekürzt: 7bris, 8bris, 9bris, xbris (septem, octo, novem, decem).

 

Den 28ten 10br (1668) Clagt Heinrich schreiner, dass er in Johannes muhrs Haus gertruncke, wehren ihm 2 Kläser wein in gesicht geschütt worden, darauf die beKlagte Vorbeschiede. Hat sich befunden, nach Aussag Michael Simmon Undt Johannes muhr, dass Christ Georg Diehl ihn mit einem Klas wein geschütt.

Johann Heinrich Schreiner ist wieder mit von der Partie. Wahrscheinlich hat er Christ Georg Diehl genervt, der ihm Wein ins Gesicht geschüttet hat.. Es ist die erste Erwähnung von Gläsern in Flörsheim.

 

Anno 1670 den 19ten May Seindt abgehört worden Aus Gnädigem befehl des H. Dhombdechants Hochw. G. Hanns Peter staab, wegen Einer streitsach Undt ausgegossener iniurien, so H. de Meer mit seinem dochterman Hans Peter staab gewechselet wie fogt.
Hans Peter Staab Clagt
1)
weil sie alle Zeit mit ihm geZanckt wehre er Von ihr geZogen, wehre die Ursach, weil er sein frau Undt den Khnecht obegemelt Zum Zweitten mahl. 1 mahl bey dem bett, das 2te mahl Auf Corporis Christi hindter der stigenThür beysamen gefunten, heten einander in armen gehabt Undt geKüsst. Darauf er sie Voneinander geschlagen, des morgens hete die mutter gesagt, sie die dochter sollte ihren man Umb VerZeihung bitten.
2)
er hete Viel Undt offtermahl müsste sehen, dass der Khnecht der frauen ahn schimpflich örtter ahngegriefen
3) Sein schwigerVatter hielte mit dem Khnecht, Undt wollte ihn Vertreiben, hete ihm gesagt in beysein philips ruperten, er wollte sein staaben Vatter  Aus der Erden graben lassen Undt Verbrennen. Ya er wehre Ein Hexensohn. Schelm, dieb, mörder
, weil er die frau geschlagen, des Khnechts halber
4)
der de Meer Undt sein frau hete in dem pfanKuchin Haus gesagt, er wollte sein hab Undt gut ahn ihn staaben wagen, Undt den Khnecht behalten

Darauf der Khnecht Abgehört, Aussagt Undt bekent dass er die frau geKüsst, das erste mahl. Hete er mit ihr in der Küche Uhnehelich gehausset Uhngefehr Ein Jahr, wehre des staaben frau druncken gewessen, das Zweitte mahl Auf dem bett, wehre sie wider druncken gewessen, auf der Kammer Uhngefehr het er solches mit der frauen 16 oder 17 mahl gethan, yedoch hete sie i(h)n allemahl darZu bewegt, wehre das mehrentheils auf dem bett, auf ihrem Ehebett geschehen, es hete i(h)m der Hanns Peter ein maulschel in der Küche geben.
Seit Seiner Letzten beicht als auf palmSontag, hete er solches mit der frauen nicht mehr begangen. Ya er hete Vielmahl Zu ihr gesagt sie sollte ihn mit friedt lassen, es thete sonst Kein gutt, weil sie auf Kein ruhe gelasse. auf KreutzMontag hete sie ihm essen geschenckt het es aber nicht ahngenohmen, der ander Khnecht het darVon gessen

Hans Peter staaben frau darauf befragt gesteht dass der Khnecht sie 2 oder 3 mahl in der Küchen gebraucht, wehre aber nichts wehrt gewessen, weil er druncken gewessen.

Die Aussagen der Schwiegermutter sind sehr deftig und sollen hier nicht wiedergegeben werden.
Da der Tatbestand des Ehebruches vorlag, die Frau hatte gestanden, war das Hochgericht in Mainz zuständig, so dass das Urteil nicht im Flörsheimer Gerichtsbuch überliefert ist, aber es ging offenbar glimpflich ab.
Hans Peter Staab (aus Eddersheim) und seine Frau Margaretha Elisabeth Duchmann gehörten um 1670 zu den reichsten Flörsheimern, Inventar in Buch II.  Hans Peter Staab war in den 1690er Jahren Unterschultheiß in Flörsheim. Aus der Ehe mit Margaretha Elisabeth gingen acht Kinder hervor, die das Erwachsenenalter erreichten und heirateten. Sechs der acht Kinder wurden nach dem Ehebruch von 1670 geboren.
Eine Tochter, Anna Margaretha, heiratete 1698 Johann Jacob Kiefer, der 1699 die Wiesenmühle erbaute.
Margaretha Elisabeth Duchmann starb 1695. Hans Peter Staab heiratete 1700 in zweiter Ehe Apollonia Bender, die Tochter des Bäckers Johann Friedrich Bender (Backhaus 3 in Plan A). Er starb 1704, etwa 65jährig, in Flörsheim.

„Bauern in einer Taverne“, Adrian van Ostade, 1635 .Streitigkeiten und Schlägereien in Wirtshäusern waren nicht selten.

 

Anno 1670 den 2ten 7bris: Hans Heinrich schreiner Clagt dass er in Anno 1667 mit Hans Dhomasen Seinem Jung ein Stück Zehnten wein Zu Hocheim geführt hete ein Krosse Kette damahls Verlohren, nun aber wehre er in die schmit Hocheim Undt die Kette darin gefundten, aber der Knabe wehre daVor gewessen; worüber Hans Dhomas befragt:
Antwortt, er hete die Kett so Johan heinrich schreiner in der schmitt ahngegrieffe, Von Nicolaus buttels Kindt Vormündter erkaufft: - - - Hat also Johan heinrich Kein Zeugnis. Aber Hans Dhomas genügsam beweistumb: Darauf Johan Heinrich schreiner wegen Vielfältiger schelt schandt Undt schmehewortt in Meiner H.H. frevel 10 RT geZogen; Undt bey 20 RT straff Künfftiges stillschweygen sol. Den man Uhngescholten

Wieder Johann Heinrich Schreiner, der behauptet, die Kette, die nachweislich Hans Thomas gehört, sei seine. Im Gegensatz zu Hans Thomas hat Schreiner keinerlei Beweise und wird wegen Verleumdung zu 15 fl Strafe verurteilt (der Wert von drei Schweinen).

Anno 1670 den 29ten 8bris Clagt Valentin Ahnschitz, dass sein schwager Jacob Hart Auf Kerbsontag Abent ein streittigkeit mit Johannes wolffen Undt Johannes schelhamer gehabt, wehre er darZugange dieselbe Voneinander gescheidte. Als Aber darnacher Zweymahl mitt stein durch sein fenster geworffe worde, wehre er wider auff die gass gange Undt den Khnecht Ahngetroffe. Einem yeden einen schlag gebe, darüber wehre best Hart als wechter Komme ihn mit dem wachtspiess geschlage, gescholte. Undt des Jacob eckerten auch gescholte:
2) Hernachmahls wehre er best Hart Undt die schreder wider Vor sein Haus Komme Undt erschreckliche scheltwortt ausgesagt, mit dem beding man solte die frembde schelme aus dem flecke yage.
3) Bastian Hart ist geständig
Undt sagt aus dass er mit dem H. Georg lindtheimer kehraus geblase, wehre Einer ahn Velten ahnschitzen Haus gestandte, als aber der Christ Georg diehl gege ihn Zugang. wehre er auff ihn Zugange stilschweygent geschlage, darnacher des Johannes Khnecht geschlage. Auf solches wehre er .. Zugesprunge sie Zu scheide gemeindt mit seinem wachtspies auf sie geschlage, als aber Velten Ahnschitz nicht rede wollte. Sondern gelauffe so wehre er i(h)m nachgelauffe. Auf ihn geschlage. Gesagt du schelm du mertter wehr du bist
Nach aller abgehörtter redt Ist durch mich Gerichtschreiber im beysein Peter Hardt Underschultheiss Undt Philips ruppert gerichtsman bescheidt ertheilt worde. Weille Jacob eckert geständig, dass er den Johan wolffen Undt Johan schelhamer gescholte. Auch die schläg Auf der anderseit wo sie beide gange die schläg geschehe. Dass also Jacob eckert Uhnrecht hat sol also der H. obrigkeit 10 fl frewel Undt Velten Ahnschiütz 10 fl. Derwelcher wege der scheltwortt 5 fl gebe

Kerbsonntag war 1670 am 19. Oktober, am ersten Sonntag mach dem Namenstag von St. Gallus (16. Oktober), wie auch heute. Valentin Anschütz, Fassbinder, stammte aus Franken und heiratete 1669 in Flörsheim Barbara Eckert, eine Schwester von Jacob Eckert, der somit sein Schwager war. Als Franke galt er als Fremder (man solte die frembde schelme aus dem flecke yage). Der Sohn von Valentin Anschütz, Oswald Anschütz, begründete um 1705 das Gasthaus “Zum Hirsch”.
Den Kehraus am Kerbsonntag hat Georg Lindheimer geblasen. Georg Lindheimer als Frankfurter Bürger und Flörsheimer Einwohner nahm offenbar rege am Flörsheimer gesellschaftlichen Leben teil, siehe auch hier. Das Schimpfwort Schelm wurde im 17. Jhdt. häufig mit Mörder und Dieb gleichgesetzt (
du schelm du mertter wehr du bist)

 

Anno 1671 den 2ten January: Johan Heinrich schreiner Klagt, dass er den 1 January in pfanKüchin Haus getruncken. wehre Heinrich strack darin gewessen. Hete auch getruncke. Sie beide aber ahneinander gerathen. Hete ihn Heinrich strack gedutzt. Darauf er geantwortt Du berechnitter warum Dutzt Du mich ich bin Dein Vormündter gewessen. Hete ihn Heinrich strack einen schelm gescholten Undt mit Einer Zinnen Halben massKandte nach dem Kopf geworffen.
Heinrich strack berufft sich Auff Zeugen:
1) bartholomeus Eckert. Schneider Zeugt Als er in die stube Kommen heten die beide miteinander geZanckt, der Johan Heinrich gesagt Du Heinrich Du bist mein pflegsohn gewessen Undt ich hab nichts Von Dir, darauf Heinrich geandtwortt es stehe ein schelm in Johan Heinrich seinem Hembt, Zum öffteren gesagt. Darauf Johan Heinrich wider geandwort Du Hexensohn es sindt Dir balt Zwo müttere Verbrent worden, in dem der Heinrich strack mit einer Kandte nach ihm geworffen Undt gesagt er wehre ein Hureschelm hete ein HurenKindt mit seiner frau gehabt, er wehre aber nicht bey dem ahnfang gewessen:
2) Velten Simmon Zeugt dass Johan heinrich schreiner Zum Heinrich strack gesagt, Du ich bin Dein Vormundt gewessen Undt habe nichts Von Dir darauf strack geandtwortt. Warumb hastu Dich nicht beZahlt gemacht wie andere. Darauf ihn Johan Heinrich Einen berechnitter Undt schelm gescholte. Wideriges ihm Vorgesagt sein mutter wehre ihm Verbrent worden Undt wan die Andere nicht wehre entlauffen wehr sie Auch Verbrent worden, Da hete hernach Heinrich strack geruffen Du hast auf freundt die HurenKindter gemacht Undt Du hast selbst mit der lamen Kreth solches thun wollen. Undt bist ein schelm wo Dich Die Hembt ahnrührt, als aber Johan Heinrich hat wollen nachlassen. Hete der Heinrich strack ihm ein Halbmass Kandt nach dem Kopf geworffen:
Heinrich strack negiert dass er i(h)n gedutzt:

Heinrich Strack war 1671 46 Jahre alt und wie sein Vater, Peter Strack, der aus Kirtorf/Vogelsberg nach Flörsheim kam, Schmied. Die erste Frau von Peter Strack, Anna, die Mutter von Heinrich, war vor 1629 verbrannt worden; 1629 heiratete Peter Strack in zweiter Ehe Margaretha Duchmann, die ihm nach Aussage von Schreiner weggelaufen ist. Johann Heinrich Schreiner, zu dieser Zeit knapp 60 Jahre alt, war der Vormund von Heinrich Strack. Offenbar ist auch der Vater von Heinrich Strack gestorben, bevor er erwachsen war.
Johann Heinrich Schreiner wirft Heinrich Strack im Pfannkuchischen Haus vor, ihn geduzt zu haben, außerdem hätte er von ihm als Pflegesohn nichts gehabt. Strack beschuldigt Schreiner, HurenKindter gemacht zu haben und es auch bei der lahmen Grethe versucht zu haben. Strack hat dem Schreiner einen
Zinnen Halben massKandte (Zinnbecher von etwa einem Liter Inhalt) an den Kopf geworfen. Das Duzen nicht standesgleicher Personen galt als Beleidigung. 

 

Anno 1672 den 1ten 8bris Clagt Hans Kohl ahn, dass er Zwischen 11 Undt 12 Uhr mittags Seinen Dienst Knecht nahmens Johan Ewalt Scheffer Zu Edersheim gebürttig welcher in das Zweitte Jahr bey im gedient. im pfehrt Stall gefunden, hindter Seinem Stutte pfehrt auf einem Stuhl Stehent, mit augen gesehen dass derselbe ein Sodomittische Sündt treiben wolle, wüsste Zwar nicht ob er Seine Cräffte Von Sich gehen lasse oder nicht. worauf Underschultheiss Caspar Mohr Johannes nauheimer Hans Peter Christ Undt Martin Schwertzel gerichtspersohnen, in Abwessenheit H. oberschultheiss i(h)n in den Herre Thurm führen lasse. weille der Thädter geständig gewessen.
Ewalt scheffer bekent nochmahls den 3ten 8bris dass er in willens gehabt wie Zu Vor ahn geClagt. die Sodtomittische Sündt mit dem pfehrt Zu Treibe, hette aber Seine Cräffte nicht Vollbringen Können, auch das pfehrt in den leib nicht berühren Können,
weille i(h)m das pfehrt noch Zu hoch gewessen.

Das war versuchte Sodomie in der heutigen juristischen Interpretation. Seit 1969 ist Sodomie nicht mehr strafbar, sondern eine Ordnungswidrigkeit, während die Darstellung sodomistischer Handlungen strafbar ist. Im 17. Jhdt. galt als Sodomie jeglicher Sexualverkehr, der nicht der menschlichen Fortpflanzung diente; Sodomiter wurden hingerichtet. Der Fall war klar ein Fall für das Mainzer Gericht.

 

Mitwochen den 10ten: January 1680 Wardt Von H. obrigst freudtenberg als ambtman Undt Herrn Johan Adtam Dillenius ambtsKellerer, ambts Rüsselsheim eine Clagschrifft ahn H. oberschultheiss Hans Stein eingebracht ob hete Hans Matheus schirling Undt seine Consorten einige bödten flossholtz, so in grossem wasser dato den 8ten ahn raunheimer seite gehemet, die selbe er nacher flörsheim herüber führen wolle; wodurch sie die H. beambte gedachten Hans Mathiasen Vor ambt Citirt haben wollen, umb deswegen Verübter frewell bescheith gewerttig Zu sein.

Worüber Sambstages den 13ten dieses Hans Mathes Schirling bey H. oberschultheiss undt Gericht Verhörtt wordten laut inhalts.

1: Wardt gefragt ob er das Holtz in freyem wasser gelandt:
R: Ja ober raunheim ahm hasselworff:
2: Wardt gefragt ob er selbiges ahn die raunheimer gemarck oder ahn die weidte ahn gefesselt
R: Ja mit einem strick Undt mit einer witt
3: Wardt gefragt ob das selbe so sie ahngeherdt allein getrieben
R: es wehren der böden fünff gewessen, so hete sie der Starcke windt ahn die raunheimer seitte mit gewalt getrieben da sie dan die weill die last Zu schwehr ahngefesselt, die übrige 3 nacher flersheim führe wolle hete sie der windt abermahl ahn das uffer geschlagen
4: Wardt gefragt in welcher stundt ungefehr sie Selbiges geland
R: des Morgens Zwische 6 undt 7 Uhr
5: Wardt gefragt wan sie die übrige abholle wolle
R: Uhngefehr Zwische 9 undt 10 Uhr
6: Wardt gefragt, welcher man sie darüber beredtet dass sie solches nicht sollten abführen:
R: Ein raunheimer man mit nahmen Hans scheffer
7: Wardt gefragt was er dan Zu ihne geredt
R: sie sollten das Holtz ligen lasse er wollte es ihrem Schultheissen ahnZeigen
8: Wardt gefragt ob der Schultheiss Komme wehre, Undt selbiger mit ihne geredt
R: Ihr lumbte last das Holtz ligen
9: Wardt gefragt ob er dan ein bodten daVon damahls abgeführt
R: Ja
10: ob er den Schultheiss oder einen anderen raunheimer man gescholten hette
R: Nein
11: Wardt gefragt weher bey ihm wehre gewessen
R: Johannes Hardt der fischer:

Wehren also fortt gefahren undt den Philip Eberwein Sambt den Christ georg breckheimer noch mit ihne genohmen, Undt die übrige hinweg geführt.

Endtet hirmit seine redte.

“R” steht für Replik, Antwort. Der Flörsheimer Wald war ein Teil des Fünfmarkwaldes auf der anderen Mainseite, und alles Holz musste über den Main geschafft werden. Baumstämme wurden als bödten geflößt. Es gab offenbar ein Statut, dass Holz, das in freiem Wasser (im Main) am Raunheimer Ufer festgemacht (gehemet) wurde, den Raunheimern gehörte. Raunheim war “Ausland”.
Trotz des Protestes des Raunheimer Schultheißen gelang es Mathias Schirling (Fährmann), zusammen mit Johannes Hart (Fischer) einige Böden abzuführen. Die Aktion fand am 8. Januar morgens zwischen 6 und 7 Uhr statt; abgesehen von der Kälte war es stockdunkel; am 8. Januar 1680 gab es zu dieser Zeit keinen Mond am Himmel. Vielleicht sollte hier etwas ohne Zuschauer geschehen. Mit Hilfe von Philipp Eberwein und Christ Georg Breckheimer konnte der Rest  nach Flörsheim geschafft werden.
Leider ist nicht bekannt, ob es zu einer Verurteilung kam, aber man kann vermuten, dass die Flörsheimer Gerichtspersonen den wortkargen Antworten von Mathias Schirling mit einem leichten Grinsen zugehört haben.

 

Dato den 24.1.1680 ist EE:Gericht Von Conradt Mitter in sein Hoffreith auff ein augschein geführt wordten, weillen Jacob Cluin ein Ohrgang durch sein Stall in Mitters Hoff laüfft auch hinden ahn der scheuer Zwischen der Prediger scheuer einen Graben gemacht, ist nach reifflicher erwegung gerichtsbescheit, dass obgemelter Meister Jacob soll das wüstloch Zu machen, auch Kein waser mehr dem Mitter in Hoff weissen. Zugleich in UhnCosten Condemmirt wordten actu Ut Supra

Conrad Mitter verlangt vom Gericht eine Ortsbesichtigung (augschein) auf seiner Hofreite, da Abwasser von Jacob Cluin auf sein Grundstück läuft. Solche Art Streitigkeiten kamen immer wieder vor. Es gab keine Kanalisation, und findige Konstruktionen aus Gräben und Eichenrohren (ohrgang) wurden erdacht. Jacob Cluin, der das Pfarrhaus von 1685 gebaut hat,  legt Rohre und zieht Gräben aus seinem Stall und neben der Scheune der Dominikaner von Frankfurt, um Abwasser von seinem Grundstück abzuleiten, was sicher funktioniert hat. Der Höhenunterschied zwischen Obergass und Untergass (Hauptstraße, Untermainstraße) beträgt westlich des Pfarrgeländes etliche Meter. Das Abwasser läuft dann aber in den Hof von Conrad Mitter. 1680 war der Hof von Jacob Cluin die Nr. 29, der von Conrad Mitter die Nr. 14, der Wirtschaftshof der Dominikaner die Nr. 26 in Plan A. Nach Gerichtsbescheid muss Cluin dafür sorgen, dass kein Wasser mehr in Mitter’s Hof läuft und die Kosten dafür tragen.

 

Anno 1681 den 17ten Juli Clagt Anthonius würschinger: dass ihm Johannes Sunckell ahn sein Hausgang: Undt den ladten ahm giebell Zugenagelt, worauff der sunckell Vorbeschieden Undt darüber befragt worden; was die Uhrsach seye dass er dem Dhönges wirschunger sein ladten Zugenagelt, antwortt, sein Dhönges wirschingers frau, habe i(h)n auff einem Sonstag als er in gartten gangen ahngefochten, Undt gefragt, Du ist dein Katz daheim, darauff er sunckell geantwortt dass wisse er nicht, die fraw aber ahngefangen Zu schelten, ihn ein groben schlegell Undt ein Kellerfogell Du lumpeSchelm geheisse: dein Katz Thut mihr grossen Schaden,
Darauff er grimmert, Undt als der Dhönges mit der procehsion nacher edtersheim gewessen, habe er ihm den ladten Zugenagelt.

Dhönges ist eine Kurzform von Anton. Das Gericht beschließt, dass der Kläger, Anthon Wirschinger, vor seinem Eingang einen Zaun machen und den Oberladen vergittern muss. Die Kosten von 2 fl müssen sich Wirschinger und Sunckel teilen. Die Frau von Wirschinger muss wegen der Scheltworte beim nächsten Gerichtstag Satisfaktion leisten.

 

Caspar hocheimer bedreffent: Anno 1686 den 11ten 10bris Ist schultheiss Undt gericht In Caspar Hocheimers Haus gangen Undt wegen seiner Verstorbenen frau Inventieren wollen: er aber halssturig herraus sagent es were nichts da gewessen wie seine frau gestorben sey, deswegen nichts auffschreiben kinnen, womit Unsere Nachkummenten Zur Nachricht:

Caspar Hochheimer, Bäcker, verhindert hier eine Inventaraufnahme nach dem Tod seiner zweiten Frau. Erstaunlicherweise unternimmt das Gericht nichts, und bringt es nur den Nachkommen zur Kenntnis. 1686 waren alle drei Kinder aus zwei Ehen noch minderjährig und konnten deshalb noch keine Klage anstrengen. Der einzig überlebende Sohn aus zweiter Ehe war Wigand Hochheimer, *1683, der spätere Flörsheimer Oberschultheiß und Autor eines teilweise bekannten aber verschollenen Flurbuches.

 

Anno 1705, den 27. 9bris Theilung Jacob Cluins Seel. hinderlassener Erben

NB: Die eltste tochter Eva Zeigt ahn, dass ihr Vatter seel. Ein Kuppernes Schächtlein so beynah 4 Zoll lang und über 2 Zoll breith, auch über 1 Zoll hoch mit goldt gefüllet Zu der Mutter gebracht hätte.
Die Mutter antwortet nein. Er hätte nichts Zu ihr gebracht, sondern er hätte in Einer alten Mauer das gemelte Schächtlein mit goldt gefunden, als er Hans stein seinen Keller gebauet, und Ein alte Mauer abgebrochen, darin währe es gewessen, wüsste aber eigentlich nit, wie Viel darin gewessen seye, sie hätten Etwas daVon Zu ihrem Hausbau angewandt, das andere wäre ihnen widter Entwendt und gestohlen worden.
Die lähre Schachtel ist in des H. Schultheissen Haus, ist aber nichts darinnen.

NB: nota bene. Bei der Verteilung des Nachlasses von Jacob Cluin unter seine drei überlebenden Kinder (von 10) macht die älteste Tochter Eva die obige Bemerkung. Hans Stein kaufte1662 das Bring’sche Anwesen Nr.100 von der Kirche. Die in einer alten Mauer verborgene Schachtel mit Gold dürfte zum Besitz von Balthasar Bring gehört haben; sein Testament siehe hier. Dass in einer leeren Schachtel nichts drin ist, hätte man erwarten können.

Episoden aus Flörsheim im 17. Jhdt.