Was wir, zunächst erstaunlich für einen Flecken am Main, in den Inventarlisten nicht finden, sind Gerätschaften zum Fischen; es gab keine Fischernachen oder Fischernetze. Fischernachen und Fischernetze waren teuer und wären in den Inventaren sicher erwähnt worden, wenn es sie gegeben hätte. Das Handwerkszeug von Schmieden, Schreinern, Zimmerleuten, Wagnern und Fassbindern andererseits ist präzise aufgeführt, so dass das Fehlen von Fischereigerätschaften kein Zufall sein kann.
In den Mahlzeiten des Flörsheimer Gerichts, die in den Bürgermeisterrechnungen spezifiziert sind (Spesen), kommen keine Mainfische vor, allerdings viele Salzheringe (Zur Bedeutung von Salzheringen (heringh) in Flörsheim siehe Essen und Trinken).
In den Gerichtsdokumenten des 17. Jhdts. gibt es insgesamt nur drei Hinweise auf Mainfische überhaupt:

- 15 alb Vor Fisch Zahlt Zu unserer Herrn Küchen (Herr Hepp, 1633 von den Schweden eingesetzter Komissar, Frankfurter) 
- 25 alb führ fisch bey M. Jacoby Zu Rüsselsheimb Zahlt so in des Herrn Schultheissen Küchen Kommen
  
   (Die   Fische werden in Rüsselsheim besorgt!  BMR 1633)
-
22.5.1681: Frankfurter Fischer klagen, weil sie auf Flörsheimer Seite von Rüsselsheimer Festungssoldaten
  verprügelt worden sind, und man ihnen 3 Fische, die sie im Main gefangen hatten, abgenommen hat.
  (Frankfurter Fischer fangen offenbar auf der Flörsheimer Mainseite Fische, siehe hier  GB 1675-1690 VN)

Im Stockbuch von 1656 sind 19 Handwerker aufgeführt, kein Fischer. Die Auswertung des ersten Kirchenbuchs (1621-1712) und aller fünf Gerichtsbücher des 17. Jhdts. ergibt lediglich zwei Hinweise auf Fischer: Balthasar Klee (erwähnt 1635 als fischer balthes) und Johannes Hart (erwähnt 1680 im Zusammenhang mit einem obskuren Holztransport über den Main, siehe hier). Insofern ist das Fehlen von Fischereigerätschaften in den Inventaren nicht mehr verwunderlich.

Weder im ersten Flörsheimer Gerichtsbuch (GB 1447-1613 G/N)  noch in anderen Dokumenten des 16. Jhdts. und davor gibt es Hinweise auf Fischerei in Flörsheim.
Aus den genannten Fakten müssen wir den Schluss ziehen, dass im 17. Jhdt. und davor in Flörsheim Fischerei als Erwerbszweig bedeutungslos war. 

Aus dem 18. Jhdt. sind 98 Inventare erhalten (GB 1690-1705 VN, GB 1729-1742 GVN, GB 1756-1802 N), wovon zwei Fischernachen und Fischernetze aufführen:

- Inventar von Valentin Dienst (1723-1786) vom 9.4.1768:
1 fischernachen 4 fl, 1 großgarn 4 fl, 1 worffgarn 3 fl, 3 fischfasse groß und klein 2 fl

- Inventar von Jacob Dienst (1740-1816) vom 8.11.1783, der als “Schiffer” bezeichnet wird:
fahrgeschiehr : 1 großer ändennachen 18 fl, 1 dreybordtiger nachen 6 fl, 4 fahrbaüm mit stagellen 35 xr
1 fischer nachen 4 fl, 2 fischfaß 2 fl, 1 worffgarn 1 fl 15 xr, 1 großgarn so gut 6 fl, 1 fischwaag mit dem pfund stein 12 xr

Die Brüder Valentin und Jacob Dienst, Söhne von Heinrich Dienst (1698-1760) waren Fischer wie ihr Vater. Jacob Dienst war später Marktschiffer, er besaß ab 1785 ein großes Mainschiff. siehe unter Main, Mainschiffahrt und Mainfähre.  Ein Entennachens (ändennachen) war ein sehr großer Nachen, mit dem auch Gespanne transportiert werden konnten. Ein Fahrbaum ist eine lange Holzstange zur Fortbewegung der Nachen (staken).

Die vollständigen Inventare von Valentin und Jacob Dienst kann man hier finden. Beide besaßen weder eine Kuh noch Schweine. Valentin Dienst hatte an Grundbesitz 3/4 Morgen Acker und 1/4 Morgen Weingarten, Jacob Dienst gar keinen Grundbesitz. Der in dem Inventar von Valentin Dienst beschriebene Besitz an Gebrauchsgegenständen lässt auf äußert arme Verhältnisse schließen. Der Lebenstandard von Jacob Dienst war deutlich höher, offenbar aufgrund der Einnahmen aus dem Schiffbetrieb.

Von den als Fischer genannten Personen im 18. Jhdt. (Diagramm rechts) war Thomas Rath aus Weisenau und der Vater von Johann Jacob Sturm aus Echenzell (Fulda) zugezogen. Beide hatten keine männliche Erben.
Im 18. Jhdt. betrieb im Wesentlichen eine Familie Fischerei: Valentin, Johannes , Philipp und Jacob Dienst waren die vier Söhne von Heinrich Dienst. Balthasar und Johannes (der jüngere) waren Söhne von Philipp Dienst. 1750 gab es in Flörsheim mehr als 300 Familien.
Ein Licht auf die Fischereisituation in Flörsheim am Ende des 18. Jhdts. wirft der folgende Vorgang:
1790 befahl das Domkapitel dem Hochheimer Amtmann zu prüfen, ob man mit einer Schifferzunft/Fischerzunft in Flörsheim das Unwesen des illegalen Nachenhaltens in den Griff bekommen könnte.
Eine Fischerzunft wurde vom Flörsheimer Gericht abgelehnt, die Fischerei als unbedeutend erachtet. Von 19 Personen, die sich als Fischer bezeichneten, erkannte das Gericht 1790 nur zwei als richtige Fischer an, Balthasar und Johannes Dienst (HHStAW 105/289).
Da es keine Fischerzunft gab, konnte jeder Tagelöhner sich Fischer nennen - die Bezeichnung “Fischer” war nicht geschützt. Zu Einzelheiten der Situation der Flörsheimer Fischerei 1790 siehe hier.

1723 verliehen Hugo Wolfgang Freiherr von Kesselstadt, Dechant, und das Kapitel des Domstifts zu Mainz den Zimmerleuten, Maurern, Zieglern, Leiendeckern, Schreinern, Schlossern, Tünchern und Glasern im Flecken Flörsheim eine Zunftordnung (HHStAW 104/144b).
Bereits 1722 hatten die Flörsheimer Müller, Bäcker, Fassbinder, Bierbrauer, Metzger, Hufschmiede, Wagner, Häfner und Dreher die Genehmigung für eine Zunftordnung erhalten (HHStAW 104/144a).
1736 erhielten die Rotgerber, Weißgerber, Schuhmacher, Schneider, Leinweber, Wollweber, Färber, Strumpfstricker und Hutmacher eine Zunftordnung (HHStAW 104/150a).

Die Situation der Fischerei im 19. Jhdt. in Flörsheim ist geprägt durch eine Vielzahl von Gerichtsprozessen vor den Landgerichten Wiesbaden, Darmstadt, Frankfurt und dem Reichsgericht Leipzig, in denen die Flörsheimer versuchten gegen den Widerstand der Höchster Fischergenossenschaft, Fischereirechte auf dem Main zu erlangen.
In einem Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht Wiesbaden am 24. 4. 1894 klagten einige Flörsheimer Einwohner (wie schon 1878)  gegen die Fischereigenossenschaft Höchst um Anerkennung einer Fischereiberechtigung auf dem Main, die sie glaubten, seit “undenklichen Zeiten” zu besitzen.
Hauptgrund der Klage war die Tatsache, dass sich die Flörsheimer, die im Main fischen wollten, ab der Mitte des 19. Jhdts.  Fischereierwerbskarten von der Höchster Fischerzunft kaufen mussten, was sie auch taten. Die Klage wurde abgewiesen und die Klagenden hatten die Prozesskosten zu tragen, nicht die Gemeinde Flörsheim.
Bemerkenswert ist auch, dass bei diesem Verfahren keine Fischer als Zeugen auftraten (ohne eine Fischerzunft gab es keine rechtmäßige Fischer). Die Zeugen aus Flörsheim waren keine Fischer, was in dem Gerichtsprotokoll ausdrücklich festgehalten ist. Den Wortlaut des gesamten Protokolls kann man hier finden.
Gegen diese Urteil legten die Flörsheimer Berufung ein, und das Oberlandesgericht Frankfurt hob 1898 das Urteil von 1894 auf. Weitere Prozesse zogen sich bis in das erste Viertel des 20. Jhdts., wobei es vorwiegend um die Frage ging, wer auf welcher Mainseite fischen durfte.

Flörsheim erlangte im 20. Jhdt.  (1921) ein Koppelfischereirecht mit den Höchster Fischern von der Bonnemühle bei Strom-km 18,6 (Hattersheim) stromabwärts bis zur Hochheim-Kostheimer Gemarkungsgrenze bei km 2,89.

In der frühen Neuzeit waren Jagd und Fischerei königliche Hoheitsrechte, die in der Regel an die jeweiligen Landesherrschaften übertragen wurden. In einem Weistum von 1338 sind die königlichen Jagd- und Fischereirechte für den Wildbann Dreieich festgelegt, und die Grenze dieses Wildbanns in der Mainmitte bis zur Mainmündung definiert, siehe hier. Der Vogt des Wildbanns hatte darauf zu achten, dass niemand in den Gewässern des Wildbanns mit Spann-, Schlepp- oder Wurfnetzen (Kieselgarn) Fische fängt.
Die Fischereirechte auf der linken Mainseite am Untermain gingen später an die Landgrafen von Hessen-Darmstadt.
1599 wurde eine Fischereiordnung in deren Hoheitsbereich  erlassen (HStAD R1 A 29/3). Rüsselsheimer Fischer hatten zweimal im Monat ihren Fang an den Markt in Darmstadt zu liefern [Maul 2017].
Die Mainzer Kurfürsten vergaben die rechtsmainischen Fischereirechte auf dem Untermain im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit an die mainzische Stadt Höchst.
Die bis in späte Mittelalter zurückgehende Höchster Fischerzunft und die daraus hervorgegangene, 1878 gegründete Höchster Fischereigenossenschaft hatte die Fischereirechte auf der rechtsmainischen Seite von Niederrad bis an die Mainmündung und zahlte dafür entsprechende Abgaben an die Mainzer Obrigkeit (Günter Schindling, Zunftmeister der Fischerzunft Höchst, 2017).

Zusammenfassend lässt sich die Fischerei auf dem Main in Flörsheim so beschreiben:

-  Flörsheim war bis zu Beginn des Industriezeitalters ein Winzer- und Bauerndorf. Man kann wohl davon ausgehen, dass einige wenige Flörsheimer Einwohner seit Anbeginn Fische im Main gefangen haben. Das geschah allerdings ohne verbriefte Rechte, was mit Abgaben verbunden gewesen wäre; Flörsheimer oder die Gemeinde Flörsheim zahlten nie Fischereiabgaben an die Mainzer oder eine andere Obrigkeit.
-  In der gesamten Zeit des 17. Jhdts. und davor gibt es lediglich zwei Hinweise auf Fischer. In den Inventaren des 17. Jhdts. erscheinen keine Fischernachen oder Fischernetze.
-  Im 18. Jhdt. betrieb im Wesentlichen eine Flörsheimer Großfamilie Fischerei: Heinrich Dienst, seine Söhne und seine Enkel.
- 1790 stellte das Flörsheimer Gericht fest, dass die Fischerei unbedeutend ist und von denen, die sich als Fischer bezeichnen, nur zwei gelernte Fischer sind. Im gleichen Jahr scheiterte der Versuch, eine Fischerzunft zu etablieren. Das Flörsheimer Gericht lehnte eine Fischerzunft ab.
-  Ab etwa 1870 nahm die Zahl der Einwohner zu, die als Fischer bezeichnet wurden oder sich selbst als solche bezeichneten, siehe Diagramm rechts.
-  1894 lehnte das Landesgericht Wiesbaden es ab, Flörsheimer Einwohnern Fischereirechte zu gewähren. 1898 hob das Oberlandesgericht Frankfurt dieses Urteil auf. Um die Jahrhundertwende fand vor verschiedenen Gerichten ein Prozessmarathon zwischen Flörsheim und Höchst um Fischereirechte auf dem Main statt.
-  1921 erhielt die Gemeinde Flörsheim ein Koppelfischereirecht mit den Höchstern auf beiden Seiten des Mains.

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Dass die Höchster Fischer nicht nur mit den Flörsheimer Fischern sondern auch mit denen aus Frankfurt und Sachsenhausen im Clinch lagen, zeigen die Dokumente von 1744/1749. Hier wurde von den Frankfurter Fischern offenbar ein “Gutachten” zum Nachweis deren unwidersprochenen Fischens seit Gedenken von Eddersheimer Gerichtspersonen gekauft, die vor das Mainzer Gericht zitiert wurden, zu Einzelheiten siehe hier.
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Im 17. Jhdt. spielte der Flörsheimer Bach (Wickerbach) als Fischgewässer keine Rolle.  Der Bach war zugewachsen und Fischen nicht möglich. Dies zeigen die folgende Anweisungen des Domdechanten an den Flörsheimer Schultheißen und Oberschultheißen (HHStAW 105/363):

Demnach man alhir sich gäntzlich resolviert, Morgen ahnselber die Bach alda Zu Flörsh. Zu fischen, Alß hat der Schultheiß auß gnädigem Befehl Ihrer Hochwürdigen gnaden des Herrn Dhombdechandten die ohnverZügliche anstalt Zu machen, daß ein Nachen Beygestellet, Undt sonsten Behörige anstellung darZu gemacht werde, auff daß man Morgen nicht Behindert sondern befürdert werden Könne;
Dato Maintz den 11ten 7bris 1680 Auß gnädigem Befehl  Johan Geörg Schinckel  Dhombdechaney  ...

Der Domdechant beabsichtigt (resolviert), im Flörsheimer Bach zu fischen. Der Flörsheimer Schultheiß soll das Notwendige vorbereiten und einen Nachen bereitstellen lassen. Offenbar war aber das Fischen nicht erfolgreich, wie die Anweisung des nächsten Tages zeigt:

Es wirdt dem Oberschultheißen Zu Flörsheimb hiermit befohlen, daß Er die Verfügung Thun solle, damit die underthane alde die sogenannte alte Bach, welche Zimblich Verwachsen, und dahere kein fischgenoss daraus Zu haben, der gebühr ausgehauen und ausgesäubert, auch der gestalt ahngerichtet werden möge, damit sie mit einem Setzling nicht allein besetzt sondern fische darin auch behalten werden können.
Mäintz den 12. 7bris 1680     Ex Mandato ... Domini Decani                Metternich

Die Tatsache, dass die Flörsheimer den Bach verwildern ließen und so Fischfang nicht möglich war, ist ein klarer Hinweis, dass es ihnen das Fischen im Flörsheimer Bach nicht erlaubt war.
Knapp 60 Jahre später scheint das Fischen im Flörsheimer Bach möglich gewesen zu sein, denn den Hochheimern wird ausdrücklich verboten, das zu tun. Zwischen Wiesenmühle und dem Abzweig des Mühlkanals der Obermühle ist der Bach die Gemarkungsgrenze zwischen Flörsheim und Hochheim, siehe die Karte hier.

Es wird hiermit aus Befehlt Ihro Hochwürden und Gnaden Herrn Dhombdechants Unseres allerseits gnädigen Herrn denen sambtlichen Unterthanen und Inwohneren zu Hochheim anbefohlen sich des fischens und Kerpsen in der flörheimer Bach bey hoher straff zu enthalten, auch wan Ein und anderer Jemand außer Meinem Bestellten Obsichter in dieser Bach fischen oder Kerpsen sehen thäte, und Es nicht sonderlich dem Zeitlichen Herrn Oberschultheißen in Hochheim anzeigen, Es aber hernach an Tag Kommen würde, so solle derselbe mit eben solcher straff als der Thäter selbsten angesehen werden, und und damit sich Keiner mit der unwissenheit entschuldigen Könne, als hätte Herr Oberschultheiß der gantzen Versammleten gemeindt dieses zu VerKündigen, damit Ein Jeder sich darnach zu richten habe,
Hochheim den 6ten Novembris 1737

 

Zu Main, Mainschiffahrt und Mainfähre siehe hier.

“Mainlandschaft mit Flörsheim”, Anton Burger 1887 (LAGIS
Die Baulichkeiten haben  mit der Wirklichkeit 1887 oder davor nicht viel zu tun. Die Pforte flussabwärts des Oberturms müsste die kleine Mainpforte sein - die stand nie quer zum Main. Das Haus links daneben müsste das Gasthaus “Zum Anker” sein - das sah zu allen Zeiten deutlich anders aus.

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Aus dem 17. Jhdt. sind 75 Inventarlisten erhalten.  Sie stehen in den Gerichtsbüchern vom Typ N. Inventare wurden vom Flörsheimer Gericht aufgenommen, entweder, wenn ein Ehepartner verstorben war, und eine Wiederverheiratung anstand, oder, um eine Erbteilung gerichtlich bestätigen zu lassen.

Flörsheimer Bach (Wickerbach), kurz vor der Mündung in den Main bei Hochwasser         Aufnahme 2011

Flörsheimer Einwohner,  die als Fischer bezeichnet wurden.
Die grünen Balken stellen die Lebensspannen dar.

Karl “Franz” Peter Nauheimer (1873 - 1956) mit einem Wurfnetz  Fotografie Paul Flesch

In diesem Diagramm sind die Flörsheimer Einwohner ab 1630 aufgeführt, die in den Kirchen- und Gerichtsbüchern als Fischer bezeichnet werden oder sich als solche bezeichneten. Dabei sind bei den nach 1800 geborenen nur die berücksichtigt, von denen man annehmen kann, dass sie “hauptberufliche” Fischer waren, also niemand, bei dem z. B. als Beruf Barbier und Fischer oder Tagelöhner und Fischer angegeben wird.
Danach gab es im 17. Jhdt. 2 Fischer, 1700 keinen,  1750 waren es 6 Fischer, 1800 7 Fischer, 1850 4  Fischer und 1900 14 Fischer (älter als 20 Jahre). Dabei gehörten diese im Wesentlichen zu den Flörsheimer Familien  Dienst, Hahn, Nauheimer und Klepper.
1790 bezeichnete das Flörsheimer Gericht von den 5 im Diagramm angegebenen Fischern nur zwei als gelernte Fischer, Johannes und Balthasar Dienst, siehe hier.

Panoramagemälde von Flörsheim am Main, unbekannter Maler, um 1750, größere Darstellung hier
Original im Museum Flörsheim, Fotografie B.Thomas 2009

“Fischverkäufer”, Adrian van Ostade, um 1670
Ölgemälde, The Wallace Collection, London

Flörsheimer Bach (Wickerbach), kurz vor der Mündung in den Main bei Niedrigwasser        Aufnahme 2011

Fischerei in Flörsheim