Die Feuerläufer waren die Feuerwehr, bestehend aus 2 Hauptleuten, 2 Wagenmeistern und 10-16 Gemeinen. Die Feuerläufer wurden nach Einsatz entlohnt. So erhielten sie 1633 für einen Hilfseinsatz in Hofheim 2 fl und, als 1640 das Flörsheimer Rathaus gebrannt hat, 1 fl (alle zusammen). Der niedrige Lohn erklärt sich vermutlich dadurch, dass man Brandbekämpfung als  unentgeldliche Bürgerpflicht  betrachtete.

Der Märker war der Verantwortliche für den Flörsheimer Anteil im Fünfdorfmarkwald.  Die Funktion des Märkers entsprach auch der eines heutigen Försters. Der Märker wurde nicht per Fixum entlohnt, sondern für einzelne Tätigkeiten bezahlt

Die vier Flur- und vier Weingartsschützen hatten Aufgaben vergleichbar denen eines heutigen Feldschützen. Die Weingarts- schützen kontrollierten insbesondere auch die Einhaltung der Sperrzeiten zum Betreten der Weinberge vor der Weinlese. Bei Verstößen gegen die Feldordnung (rugenregister) konnten sie Geldstrafen verhängen; die höchste Strafe von 5 fl stand auf das Abholzen oder abfackeln eines Weidenbaumes. Zur Bedeutung der Weiden in Flörsheim siehe hier.
Der Lohn eines Schützen betrug 2 fl/Jahr, dazu erhielten sie Sonderzahlungen bei bestimmten Anlässen: wenn sie im Frühjahr das erste Mal hinausgingen, in der Walpurgisnacht geschossen, die Prozessionen convoit und zum wetter geleuth haben oder wenn sie im herpst draussen bleiben mussten (Weingartsschützen vor der Weinlese).

Die zwei Bürgermeister, nicht zu verwechseln mit dem Schultheiß, der dem heutigen Bürgermeister entspräche, wurden für jeweils ein Jahr bestimmt. Sie waren für alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde verantwortlich, worüber sie genauestens Buch führten. Ihr Lohn betrug jeweils 1 fl 15 alb. Die Bürgermeisterrechnungen von 1633 bis 1640 sind erhalten.

Die Kirchenmeister, auch Kirchenjuraten genannt, waren das Pendant zu den Bürgermeistern für die Kirchengemeinde. Ab 1698 sind Kirchenabrechnungen erhalten.

Der Büttel (Budel) fungierte als rechte Hand und ausführendes Organ des Schultheißen, er war für die Umsetzung und Einhaltung von Verordnungen und Beschlüssen des Gerichts zuständig. Der Büttel war von der Grundsteuer befreit, erhielt einen Jahreslohn von 2 fl 18 alb (1638) und jedes Jahr ein paar Schuhe im Wert von 1 fl.

Jedem der vier Ortsviertel stand ein Viertelmeister, auch Jahrwirt genannt, vor, die zusammen mit dem Büttel für Recht und Ordnung im jeweiligen Viertel zu sorgen hatten und das Viertel in Gerichtsversammlungen als Teil  des erweiterten Gerichtes vertraten. Viertelmeister wurden nicht entlohnt.

Schröter war kein Beruf im eigentlichen Sinne – jeder erwachsene Mann konnte zum Schröter bestimmt werden. Die Aufgabe der Schröter, jeweils drei aus jedem Viertel, war der Transport der Weinfässer aus den Kellern zum Fuhrwerk oder Schiff und umgekehrt, dafür wurden sie entlohnt. Der Schröterlohn betrug seit alters her 10 h für das auf und abschroden eines Ohms Wein. Wegen eines diesbezüglichen Streits mit den Karthäusern siehe hier. Mit der Schröterglocke (im Kirchturm) wurde zum schroden gerufen.

Ein Kand war ein in der Regel zinnener Krug zum Ausschenken von Wein und Bier. Der Kandebeschitter stellte sicher, dass diese das vorgeschriebene Volumen hatten. Es gab „mäßige“ (2 L) und „halbmäßige“ (1 L) Kanden.

Der Brotwiger kontrollierte das Gewicht der von den Bäckern verkauften Brote, siehe auch hier.

Die Tätigkeiten der Torwächter/Pförtner waren keine eigentlichen öffentlichen Ämter. Die Pförtner wurden nach pragmatischen Gesichtspunkten für mehrere Jahre bestellt.
Aus den Bürgermeisterrechnungen von 1633-1640 kennen wir die Löhne (belohnung) der Pförtner, sie betrugen jeweils 3 fl für die Pförtner der Ober- und Niederpforte und 1 fl 15 alb für den Pförtner der Großen Mainpforte.
Dabei fällt in der Formulierung auf, dass die Bezahlung für das auf- und zumache der Pforten erfolgte. Wahrscheinlich standen die Pförtner nicht den ganzen Tag an den Pforten oder saßen in den Pförtnerstuben, sondern hatten ihre wesentliche Aufgabe im morgenlichen Auf- und abendlichen Zuschließen der Tore.
Für 1639 sind die Namen der Pförtner überliefert, es sind Philipp Breckheimer (Große Mainpforte), Caspar Theis (Unterpforte) und Hans Kern (Oberpforte), Flörsheimer, deren Hofreiten in der Nähe oder direkt neben den Pforten lagen (Philipp Breckheimer Nr. 99, Caspar Theis Nr. 38, Hans Kern Nr. 23, siehe Plan A).
Alle drei hatten erheblichen Grundbesitz und hätten einen ganztägigen „Pförtnerjob“ auch nicht ständig wahrnehmen können
Vermutlich standen die beheizbaren (Schornstein, eyssenoffen) Pförtnerstuben im Obergeschoss der großen Pforten in Nichtkriegszeiten die meiste Zeit leer,
anders als bei [Großmann 1953] dargestellt.

Über die Nachtwächter ist wenig bekannt. 1699 waren der Kuhhirte (Johann Philipp Schellhamer) und der Schweinehirte (Johannes Seib) jeweils auch Nachtwächter. Die Nachtwächter (wahrscheinlich einer in jedem Viertel) erhielten 1699 von jeder Hofreite 10 alb Lohn. Bei etwa 120 Hofreiten waren das 10 fl/Jahr pro Nachtwächter, für einen Nachtwächter ein erstaunlich hoher Lohn im Vergleich zu den Torwächtern, allerdings mussten die Nachtwächter auch jede Nacht präsent sein. Sie trugen spieße (Hellebarden); ein Spieß kostete 2 fl.

Hellebarde-1

Schröter mit Schrotbaum und Schrotleiter
Nürnberger Hausbücher 1515, Stadtbibliothek Nürnberg

Die große Mainpforte 1656, siehe hier

Hellebarde/”Spieß”  Foto AHB

Die öffentlichen Ämter